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Hallo von einem Forum-Neuling
Für Frauchens Golf 2 1.8 suche ich eine ABE für Felge PCC 7015 (ASC Brüning, KBA 45231, 7x15 mit 195/50/15, ET35), ein Gutachten vom TÜV Pfalz liegt vor.
Lt. Aussage unseres Schraubers muss man mit Gutachten eintragen, mit ABE nicht...!?
Vielen Dank im voraus
Gruß
Mumpie
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Name Alex
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Registriert 09.02.2014
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Und woher willst du wissen das es eine ABE gibt wen ein Gutachten vorhanden ist? Der Hersteller wär schön blöd beides zu machen.
Name Tom
Beiträge 1044
Registriert 21.11.2012
Auto Golf 2 1.8 66KW 90PS
Baujahr 1991
HI,
so ganz richtig ist das nicht.
Von Felgen nahe dem original Maß wird oft eine ABE erstellt, da Kundn speziell danach fragen.
Felgen die weit weg sind vom Original Maß gibt es auch meist eine ABE , dies betrifft aber mesit nur die Felge selber ( KBA..... )
Für den Anbau heißt es dann oft Gutachten zur ABE.......
Wie das heute läuft, ??? Hab nur alte Felgen.
Was steht denn imn Gutachten ??
Name Alex
Beiträge 2402
Registriert 09.02.2014
Auto Golf, Santana, Passat 1.3 40KW 55PS
Baujahr 86, 83, 76
GP BX 10
Jein....Wen du ein Gutachte schon hast wird es mit nahezu 100%iger warscheinlichkeit KEINE ABE geben. Verursacht ja doppelte kosten.
Heutzutage läuft das so: Da die Felgen eh nicht so rausstehen dürfen wir heute gibts zu 50% eine ABE, kommt ein neuer Fahrzeugtyp raus gibts ein "Zusatzgutachten" das in der Verbindung mit der ABE gilt um eben den neuen Fahrzeugtyp einzugliedern. Fakt ist aber nunmal das ein Gutachten im Sinne von §19 Geld kostet dieses zu erstellen. WARUM sollte man hinterher eine ABE nochmals machen um nochmals unnütz Geld auszugeben? Da könnt der Hersteller doch gleich eine ABE beantragen und auf das Gutachten verichten.
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