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Oldtimer Info Kennzeichen


Forum » KFZ Allgemein » Auto-Talk » Oldtimer Info Kennzeichen
Autor:
Mitteilung:
Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181


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Hallo Gemeinde

Da ich schon selber die Zeit eines Oldtimer voll habesmile und weit drüber bin smilehier mal ein paar Informationen zum Thema Oldtimer H oder 07er Kennzeichen. Denn der Golf 2 ist schon soweit.Juhuuu

Stand 09/2012 Alle Angabenvorbehaltlich rechtlicher Änderung.

Oldtimer mit (H)-Kennzeichen:

Bedienungen
Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt und dient der“ Pflege des Kraftfahrzeug- technischen Kulturguts“. 
Kombination mit Saisonkennzeichen ist nicht zulässig.Vorübergehende Außerbetriebsetzung möglich.

Einschränkungen:
Gewerbliche Vermietung verboten
Gewerbliche LKW verboten

Kraftfahrzeugsteuern:
Pauschal ca. 192 Euro/ im Jahr

Untersuchungspflicht: ja

Pflicht zur Oldtimer Begutachtung: ja

Zulassungspflicht & Betriebserlaubnis: ja

Rotes 07er Kennzeichen:

Bedingungen:
Fahrzeugist mindestens 30 Jahre alt und dient der
„Pflegedes Kraftfahrzeug- technischen Kulturguts“.
Einsatz als Wechselkennzeichen für mehrere Oldtimer
einer Fahrzeugart erlaubt.

Einschränkungen:
Zulässig sind ausschließlich: Teilnahme an Oldtimer
Veranstaltungen mit Hin und Rückfahrt, Probefahrten,
Werkstattfahrten (aber keine reine Tankfahrten), und
Überführungsfahrten.Ins Ausland fahren immer Nachfragen
ob das Kennzeichen da Zugelassen ist bzw. Anerkannt wird.

Kraftfahrzeugsteuern:Pauschal ca. 192 Euro/ im Jahr

Untersuchungspflicht: nein ( TÜV bzw. HU freiwillig, aber wird empfohlen)

Pflicht zur Oldtimer Begutachtung:ja

Zulassungspflicht & Betriebserlaubnis: nein

Versicherungen:

Wenn man eine Versicherung abschließen möchte sollte man genau die Anforderungen der Versicherung lesen und verstehen. Da ich mich mit dem Thema etwas auseinander gesetzt habe kann ich zur Zeit den ADAC empfehlen auch wenn der Ruf zur Zeit nicht so gut ist. Aber mir ist es egal wer wann und wo mit dem Hubschrauber fliegt und wie die Zahlen sind.

Ich hoffe den einen oder anderen konnte ich etwas helfen. Sicher ist das eine Richtlinie und Gesetz aber die können sich ändern. 

Mit freundlicher Lichthupe

Mr.KK

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 SO HP 

Name: Tom
Auto: Golf 2
1.3 40KW 55PS
Baujahr:07/89
Reg: 12.06.2013
Beiträge: 38

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Heißt das nu alle Fahrzeuge die 30 Jahre alt sind?
Inkl. Umbauteile? Sprich tieferlegung, neuere Lacke etc?
Gibt es Ausschluss kritierien?
Sprich was heißt Oldtimerbegutachtung?
Hab ja noch'n nen paar Jahre zeit...

Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181


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Hallo Tom

Die Fahrzeuge müssen 30 Jahre und älter sein.
Umbauten die in den ersten 10 Jahren eingetragen wurden geben kein Problem. Für das H-Kennzeichen.
Die Umbauten sollten des Kulturgut passen.
Wenn der Wagen in eine gleichen Farbton neu Lackiert wurde spricht da auch nichts gegen, ich habe mal gelesen das ein Wagen zu viel Rost hatte und dadurch hat er kein H-Kennzeichen bekommen hat. 

Das Oldtimer Gutachten wird von einer Prüforganitation Dekra/TÜV durchgeführt. Die Sage ja oder nein zum H-Kennzeichen. Wenn es bei dir Los geht frage bei deiner Zulassungsstelle nach die Sägen dir was du brauchst und der Prüfer schreibt das Gutachten. Ich habe das Gefühl das im jeden Bundesland anders zugeht. Mit der 07er oder H- Kennzeichen. Bei der Begutachtung wird das Fahrzeug geprüft. Z.B. Technisch, Zustand also Lack Innenausstattung usw...

Mit freundlicher Lichthupe

Mr.KK

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Reg: 01.01.1970
Beiträge: 980

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Alle Umbauten die in den ersten 10 Jahren vorgenommen und eingetragen wurden ODER aber in den ersten 10 Jahren eingetragen hätten werden können.

Beispiel:

Dein Golf ist Baujahr 1983 und du baust ein Fahrwerk und Felgen mit einem Gutachten ein das maximal bis 1993 erstellt wurde, dann ist das auch möglich.

Name: Sebastian
Baujahr:90
Reg: 19.11.2013
Beiträge: 156

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Es heißt so schön:
"zeitgenössisches" Tuning/Umbauten sind zulässig, wenn die Umbauten in den folgenden 10 Jahren nach Erstzulassung, auch wenn hierbei die 30-Jahresgrenze unterschritten werden sollte,  innerhalb der Produktionsmodellreihe ( also hier Typ 19E) erfolgten oder erfolgt hätten können. Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter.

Es gilt eine 98%ige Originalität der verbauten Teile (außer Verschleißteile versteht sich), innerhalb der 2% die geändert werden dürften sind die Grenzen hierfür allerdings sehr weit unten.
Nachlackierungen würden nur die Gesamtnote der Fahrzeugnotierung ins negative beeinflussen, was nur für Oldtimer-Wertgutachten ausschlaggebend ist. Da wird auf absolute Originalität wert gelegt. Was aber glaube ich bei den Stückzahlen der 80´er Jahre-Modelle, wie sie in den letzten Jahren zu Tausenden in den Bereich der H-Zulassung gekommen sind/und kommen werden, nicht sooo relevant ist. Außer bei extrem seltenen Sondermodellen.


WRC is for boys, Group B was for men       (Juha Kankkunen)
 GP BX 10

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Name: Alex
Auto: Golf, Santana, Passat
1.3 40KW 55PS
Baujahr:86, 83, 76
Reg: 09.02.2014
Beiträge: 2402

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ESSKA-16V schrieb:

Es heißt so schön:
"zeitgenössisches" Tuning/Umbauten sind zulässig, wenn die Umbauten in den folgenden 10 Jahren nach Erstzulassung, auch wenn hierbei die 30-Jahresgrenze unterschritten werden sollte,  innerhalb der Produktionsmodellreihe ( also hier Typ 19E) erfolgten oder erfolgt hätten können. Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter.

Es gilt eine 98%ige Originalität der verbauten Teile (außer Verschleißteile versteht sich), innerhalb der 2% die geändert werden dürften sind die Grenzen hierfür allerdings sehr weit unten.
Nachlackierungen würden nur die Gesamtnote der Fahrzeugnotierung ins negative beeinflussen, was nur für Oldtimer-Wertgutachten ausschlaggebend ist. Da wird auf absolute Originalität wert gelegt. Was aber glaube ich bei den Stückzahlen der 80´er Jahre-Modelle, wie sie in den letzten Jahren zu Tausenden in den Bereich der H-Zulassung gekommen sind/und kommen werden, nicht sooo relevant ist. Außer bei extrem seltenen Sondermodellen.

Sorry das stimmt soooo nicht.

1) Das mit der "Produkstionsmodellreihe" ist falsch. Es spielt keinerlei Rolle wo der Krempel herkommt.
2) es KEINE "98%" Regel.
3) Warum sollte eine Nachlackierung was beeinflussen? Umlackierungen sind schon immer koscher.

Es gibt einen Klipp und Klaren Massnahmen Katalog den man sich bei TÜV und Co runterladen kann. Und selbst DAS sind nur GROBE Richtlinien. Es entscheidet IMMER der Prüfer vor Ort. Ist dieser eben ein Pfosten dann fällst durch weil 4 Edelstahlschrauben genommen hast (auch schon passiert) und der nächste der klassischen Motorsport betreibt der nimmt dir auch GFK Breitbauten und aktuelle Motoren ab. Es steht im übrigen auch seit letzem Jahr KEINE Zustandsnote mehr in der Bewertung bei. Müsste der Oldtimer vorher im Zustand 2 sein ist es heutzutage egal.

Und so eine "Oldtimerprüfung" nennst sich §23 und sieht so aus:
http://www.porno-karre.com/mediapool/72/727108/resources/big_7624200_0_557-768.JPG

Beispiele? Kamei Spoiler, polierte BMW Felgen, Federn vorne vom 32b, hinten vom Ascona:
http://www.porno-karre.com/mediapool/72/727108/resources/23600211.jpg

Fahrwerk, 18" Felgen, Oliv Lack, Schalensitze, Santana Front, Auspuff:
http://www.porno-karre.com/mediapool/72/727108/resources/7308947.jpg

Recaros, Lensos, H&R Fahrwerk...
http://www.porno-karre.com/mediapool/72/727108/resources/big_25649794_0_1024-768.jpg
(Größe angepasst: 768x1024px, jpeg)


Alle mit H, ALLE mit Umbauten und ALLES kein Problem. Selber machen und Erfahrungen sammeln und nicht alles glauben was irgendwelche Original Fanatiker im Netz schreiben.

Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181


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Es ist wie überall. Finde den richtigen Prüfer und es wird alles mehr oder weniger legal eingetragen...

Grundlegend ist es so, dass man, mit einem willigen Prüfer, alles was in den ertsen 10 Jahren nach ERSTZULASSUNG hätte eintragen können auch legal eingetragen bekommt.

Es gibt zig Ausnahmen und regeln und Prüfer die auch bei Kleinigkeiten meckern.

Ich kenne auch "Adressen" wo man viel im Schein stehen hat nachher. Aber ich mache nicht alles.

Dazu gehören zB auch Lenso Felgen. Oder gabs die schon in den 90ern? smile



Und bei VWs aus den 70ern und 80ern find ch es ehrlich gesagt eher witzlos, da es sich meiner Ansicht nur für richtige Originalos oder Dieselfahrer lohnt grin... Alle anderen würd ich mitm Euro 2 ausstatten und Steuer sparen cool


Im Endeffekt ist es immer so: Prüfer schen der Spaß an der Sache hat.

 GP BX 10

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Name: Alex
Auto: Golf, Santana, Passat
1.3 40KW 55PS
Baujahr:86, 83, 76
Reg: 09.02.2014
Beiträge: 2402

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88er_Typ19 schrieb:


Dazu gehören zB auch Lenso Felgen. Oder gabs die schon in den 90ern? smile

NEIN! ABER es sind 1:1 Kopien. Und mit der Nummer kommst durch. Es spielt keinerlei Rolle WANN das Teil gebaut wurde. Es spielt eine Rolle wann das Teil gebaut werden KÖNNTE. Auf Felgen stehen oftmals die Herstellerdaten UND das Hersteller datum drauf. Bekomm ich jetzt kein H nur weil meine Felge deren Design 30 Jahre alt nur weil ich eine Felge zerschossen hab und eine aus aktuelle Produktion kaufe?

Beispiel: Für meinen 32b gibts ein Teilegutachten von H&R. Einmal aus 1991 und einmal von "heute". Selbe Nummern, alles gleich. Nur halt "heute" wegen QM Auflage die es früher nicht gab. Wen ich nun die Feder mit dem alten Gutachten eintragen lasse is alles OK und mit dem neuen (das ja bis auf das Datum das selbe ist) auf einmal nicht weil es zu "neu" ist? So schwarz/weiss ist es gottseidank nicht.

Das mit dem richtigen Prüfer is ja nur in extrem Situationen. Im Katalog steht klipp und klar: "hätte möglich sein können". Daran hat sich auch der hinterletzt Plakettenkleber zu halten.

Ach ja...meine Abnahmen haben alle unterschiedliche Stellen gemacht. 2 mal der TÜV in 2 unterschiedlichen Städten (bin umgezogen) und einmal die GTÜ (weil der TÜV zu hatte) und es gab NIRGENDS Probleme.

Das Problem ist eben das viele Infos im Netz eben von wichtigtuern und Originalfanatikern sind die sogar ihre Luft in den Reifen von VW holen weils sonst netmehr original ist. Und dann sind das oftmals auch Typen die noch NIE einen Karren durch das H gebracht haben sonder einfach das nachplappern was man so am Weizen Waldi Stammtisch aufschnappt.

Is doch der selbe Lächerliche Quatsch wie 2012 im August mit der "Es gibt keine Einzelabnahmen mehr, und wenn dann kostet das ein Vermögen..." Das hab ich auf einem Oldtimer Foren Treffen immer wieder gehört....2 Tage später war ich beim TÜV und hab ein paar Einzelabnahmen eintragen lassen. Und was war? GENAU! NIX!

Oder mit der E10 Geschichte....einfach alles GLAUBEN was einem der ADAC und die BLÖD Zeitung auftischt...Und jetzt Jahre später rudern alle aufeinmal wieder zurück...

€dit
Das mit dem "is ja witzlos" stimmt soooo nicht. Den du brauchst keine Umweltplakette. Es gibt ja auch beim 2er genügend Kisten OHNE Kat oder OHNE Möglichkeit mit Minikat etc auf Euro 2 zu kommen. Desweiteren gibts auch andersweitig genügend Fahrzeuge die z.T. (wie beim MINI) bis um die 2000er KEINEN Kat verbaut hatten. Und DANN kommt die Steuer. Mein Santana kost ohne H bissle mehr als 500€ Steuer....da lohnt es sich schon 300€ jedes Jahr zu sparen. Ach ja und wer meint "is der doof, soll er halt auf Saison anmelden" denen sei gesagt das Saison eine billigere Steuer hat weil eben nur der Zeitraum der Zulassung versteuert wird...ABER die Versicherung unheimlich teuer ist. 6 Monate Saison kosten soviel wie 1,5 Jahre normal bei mir. Was da an Steuer sparst hauste bei der Versicherung wieder raus. Den wer Fragt euch den bei der Saison wieviel KM ihr fahrt und den ganzen anderen Quark? Genau -> KEINER! Weil es solche vergünstigungen MEISTENS (ich weiss selbst das Versicherungen vieles anders machen) nicht vorhanden sind bei dieser Zulassungsart.

Es mag durchaus sein das ein Fiat 500 keinen Sinn ergibt den auf H zuzulassen. Bei einem 2er Golf...solange es kein NZ ist macht es meiner Meinung nach fast immer Sinn.

Ach ja und noch n kleiner Tip von mir: Fragt mal INTENSIV bei eurer Versicherung nach YOUNGTIMER Tarifen. Und wen der Versicherungsfuzzi mit "Gibts net!" abwinkt dann lasst ihn bei der Zentrale NACHFRAGEN! Oftmals gibts nämlich so einen Tarif. Und der kostet fast nix! Ich zahl für meinen 2er keine 170€ im Jahr incl. TEIL UND VOLLKASKO! Dabei spielen oftmals die Prozente keinerlei ROLLE weil die Summe pauschal ist...Und dann auch nicht runter geht.

Eine kleine Übersicht was es alles GIBT: http://www.oldtimer-markt.de/sites...s/otm_versicherungsvergleich_2013.pdf

Bei der Württembergischen würd ein 2er golf mal eben schlappe 54€ im Jahr HP kosten. Das is immerhin mal ne ANSAGE!

Geändert von onkel-howdy (13.02.14 um 13:29 Uhr)

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