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Golf 3 Sitze


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Die ganzen TÜV-Diskussionen sind im Prinzip sinnlos! Es gibt Prüfer die tragen dir das ein, der nächste spielt verrückt und macht gar nichts, nicht zuletzt auch weil er seinen Job nicht verlieren will.

Einen Gurtumbau kannst du eigentlich nur mit einem Gutachten inkl. Crashtest wirklich korrekt eintragen,die Firma die den Umbau macht, bzw. das Gutachten erstellen lässt braucht eine DIN-ISO-Zertifizierung. Eine Eintragung ohne Gutachten ist also eigentlich wertlos! Bei einer Kontrolle bringen sie dich und dein Auto zu einer Prüfstelle die sich schon auf den nächsten Auftrag von der Polizei freut und daher auch nur im Sinne des Auftraggebers (Polizei) agiert. Die schreiben gnadenlos alles auf und dann ist Schluß mit lustig.

Wenn du dir Golf II Sportsitzunterteile besorgst sollte das nackte umpolstern pro Sitz auch innerhalb von 30 Minuten machbar sein, dann noch die Golf III-Lehne dran stecken und fertig. Die Sitzkonsole (Unterbau) hat dann eine 191er ET-Nummer, gehört somit einschl. der Gurtbefestigung eindeutig zum Golf II und alles ist OK!

Aber es kann ja jeder machen wie er mag und soviel riskieren wie er bezahlen kann.

Name: steven
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Ja mir is eh egal ...
Fummels einfach rum dann hats tüv lol

Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181

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Es ist Wie Uli sagt. Einer Meckert einer trägt es ein. Ein sitz gutachten braucht man erst ab Mitte der 90er Jahre. Davor geht alles noch per EinzelAbnahme. Wobeh mit Sicherheit die wenigsten Prüfer wissen dass da geschweißt wurde, Weil eh keiner drunter schaut...

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Name: Alex
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WAS man eintragen/abnehmen lassen MUSS das steht klipp und klar im §22 STVZO. Was da NICHT drinsteht muss auch (erstmal) NICHT abgenommen werden. Wer sich mal die Mühe macht und da reinschaut wird feststellen das man Sitze NICHT abnehmen lassen muss. Somit braucht ein Sitz weder eine Betriebserlaubniss, noch ein Teilegutachten, noch irgendwas. Somit ist die Frage nach dem eintragen lassen erstmal UNINTERESANT.

Wen man dann noch weiterforscht wird man auf §35 treffen. Darin fällt dann irgendwann mal ein weiterer Verweis auf ein paar EU Richtlinien. In diesen wird immer von "vor 1998 in Verkehr genommen" geredet. Da dies auf keinen 2er zutrifft kann man das ganze auch vernachlässigen.

Wer das ganze dann komplett durchzieht der wird auch ganz fix feststellen das es NIRGENDS eine Regelung für die Lehnenverstellung gibt. Somit sind die Aussagen "Lehne muss verstellbar sein von X bis Y Grad" auch hinfällig und heutzutage nix anderes als Urban Legends. Diese Legende wird sehr oft bei Vollschalensitze genutzt da hier die Sitzverstellung eben konstruktiv kaum möglich ist. Längenverstellung ist allerdings Pflicht. Gilt im übrigen auch für die ominösen "no Airbag Adapter" die man angeblich im Leben net eingetragen bekommt bei Sitzen...auch das ist jederzeit möglich. Sogar ohne Teilegutachten. Auch alles klipp und klar geregelt.

Wer nun den ganzen Tag mit einem Sturtzhelm rumrennt weil ihm ja der Himmel auf den Kopf fallen könnte der kann natürlich das ganze eintragen lassen, wen er sich dann besser fühlt. Wer sich (zurecht) im Recht wägt und eben NIX machen lässt der muss sich ggf auf längere Diskusionen und allen Konsequenzen bewust sein, ist aber im Recht. Das ganze kann einem im übrigen JEDER KOMPETENTE Tüv Prüfer auch bestätigen. Leider gibt sind die ziemlich selten.

Gesetze änder sich durchaus. Das man in den 80er Jahre durchaus Lichter eintragen lassen musste -> stimmt! In den 90ern gabs eine ABE und man musste nix machen -> stimmt! Heute gibt es E Prüfzeichen und man muss nichtmal Papiere mitführen. Das darf man nicht vergessen.

Reg: 31.01.2013
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onkel-howdy schrieb:

WAS man eintragen/abnehmen lassen MUSS das steht klipp und klar im §22 STVZO. Was da NICHT drinsteht muss auch (erstmal) NICHT abgenommen werden. Wer sich mal die Mühe macht und da reinschaut wird feststellen das man Sitze NICHT abnehmen lassen muss. Somit braucht ein Sitz weder eine Betriebserlaubniss, noch ein Teilegutachten, noch irgendwas. Somit ist die Frage nach dem eintragen lassen erstmal UNINTERESANT.



In dem Paragraph steht drin, was eine eigene Bauartgenehmigung benötigt... Da steht nicht drin, was abgenommen werden muss .. grin

Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181

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onkel-howdy schrieb:

WAS man eintragen/abnehmen lassen MUSS das steht klipp und klar im §22 STVZO. Was da NICHT drinsteht muss auch (erstmal) NICHT abgenommen werden. Wer sich mal die Mühe macht und da reinschaut wird feststellen das man Sitze NICHT abnehmen lassen muss. Somit braucht ein Sitz weder eine Betriebserlaubniss, noch ein Teilegutachten, noch irgendwas. Somit ist die Frage nach dem eintragen lassen erstmal UNINTERESANT.



In dem Paragraph steht drin, was eine eigene Bauartgenehmigung benötigt... Da steht nicht drin, was abgenommen werden muss .. grin

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Das Problem liegt in der Befestigung des Gurtschloßes, dass sitzt nun mal am Sitzgestell!

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