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Suche Rat wegen Werkstatt Pfusch


Forum » Golf 2 Forum » Golf 2 Allgemein » Suche Rat wegen Werkstatt Pfusch
Autor:
Mitteilung:
 G AA 797

Name: Dominik
Auto: Golf
1.3 40KW 55PS
Baujahr:1990
Reg: 21.02.2014
Beiträge: 53


Offline
Hallo Leute,

Wollte am Montag vor einer Woche bei einer freien Werkstatt meine Kupplung wechseln heln lassen.
Hatte einen Termin. Hingebracht fertig. Dann rief er an und meinte er wird erst Dienstag fertig.

Leider wurde wieder daraus nix. Beim Versuch das Getriebe rausuheben hat er das Wasserrohr beschädigt.

Er meinte er baut das neue Rohr kostenlos ein. Ok dachte ich bestellst das Rohr. Hab dann für heute einen Termin bekommen. 
Vor Ort dann der Hammer, er hat keine Zeit, weil er einen Arzttermin hat. Dann bin ich erstma gegangen.

Wie ich nochmal bei ihn angerufen hab,sagte 
Ich u ihm, das ich eine andere Werkstatt aufsuchen um das Rohr einbauen zu lassen. Auf seine Kosten.Er meinte es ist ok, er bezahlt die Rechnung.

Also dann hab ich es machen lassen woanders.
147 € Rechnung. 

E mußte beim vergasser neues Gewinde reinmachen bei einer Schraube die wohl die andere Werkstatt auch kaputt machte.

Naja das Ende vom Lied.

Er hat mir 75€ gegeben... 

Ist das rechtens? Er hat den Schaden verursacht. Wurde immer wieder vertröstet wegen Termin der Nachbesserung

Voll der alte Kfz meister... bereue das ich den aufgesucht habe.
Danke für Tipps

 W VS 27

showroom
Name: Sebastian
Auto: Golf 2 / 19E
Baujahr:05/1990
Reg: 08.04.2012
Beiträge: 2244

Offline
 GP BX 10

showroom
Name: Alex
Auto: Golf, Santana, Passat
1.3 40KW 55PS
Baujahr:86, 83, 76
Reg: 09.02.2014
Beiträge: 2402

Offline
Bei einem NEUWAGEN würden deine Chancen gut stehen. Aber mal angenommen das ganze landet wirklich vor einem Gericht (wobei es Jahre dauern kann) dann kann der gute Mann ja immernoch sagen "Jo mei, altes Auto. Das fällt schon beim Anschauen auseinander". Und wird damit vermutlich Recht bekommen. Ich würd mit dem nochmals reden das er die Rechnung übernimmt...

Rechtlich nach meinem besten Gewissen das KEINE Rechtsberatung darstellt den die ist im Netz ja verboten:
Der Knabe hat einen Mangel "erzeugt". Dabei musst du ihm 2 mal die Chance geben das ganze zu reparieren. Macht er das nicht (SCHRIFTLICH!!!!) kannst du das ganze bei einer anderen Werkstatt machen lassen und die Kosten dafür einklagen. So da du jetzt allerdings in der Beweispflicht stehst siehts halt Essig aus.

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