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Diskussion

Gelbe Nebelscheinwerfer im DSW Grill

Tuning und Styling

Beitrag 04.10.2016 19:53 Uhr

§52 (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein...



Sind also erlaubt, so wie ich schon schrieb. 


Danke nochmal an onkel-howdy für den Link !!

Beitrag 04.10.2016 19:47 Uhr
Sorry aber ziemlicher Quatsch.

Oldtimer gibts nicht. Oldtimer sind nur Autos mit einem H auf dem Nummernschild. Daran ist nix anders als ein normales Auto. Gelbe NSW stehen in der STVO §52: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

Farbe der Nebelscheinwerfer. BMV/StV 13/36.25.61-16 vom 30. 10. 1979, VkBl
S 774: In der ECE-R 19, der Rili 76/756/EWG in Verbindung mit der Rili
76/762/EWG, dem Übereinkommen vom 8. 11. 1968 u § 52 Abs 1 sind für die Farbe
der Nebelscheinwerfer unterschiedliche Bezeichnungen anzutreffen, obwohl die
jeweils vorgeschriebenen Farbbereiche identisch sind. Im Einzelnen sind folgende
Farbbezeichnungen verwendet worden:
„hellgelb“ ECE-R 19 Nr 9 in Verbindung mit Nr 7 Fußnote 4 und § 52 Abs 1 in
Verbindung mit den TA Nr 3 Abs 4 Satz 2
„gelb“ Rili 76/762/EWG Anhang 0 Nr 7 u Fußnote *
„selektivgelb“ Übereinkommen vom 8. 11. 1968 Teil II Annex 5 Appendix, Fußnote
3
Alle Nebelscheinwerfer, die nach vorstehenden Vorschriften geprüft wurden u denen
das vorgesehene Genehmigungszeichen zugeteilt wurde, entsprechen der in
§ 52 Abs 1 für Nebelscheinwerfer neben weiß zugelassenen Farbart hellgelb. Zur
Klarstellung wird auf die nachstehenden Abbildungen verwiesen.

Ebenso der Krempel mit dem einen Punkt. Das ist a) nicht akt
uell und b) gabs das nie.
Bearbeitet von onkel-howdy, 04.10.16 um 19:50 Uhr
Beitrag 04.10.2016 16:38 Uhr
Hey wollte mal sagen das du diese nur gelb machen darfst wenn du ein oldtimer hast ! Ich wollte auch gelb haben weil ich ne ratte hatte und es gilt das gesetzt vorn weiß hinten rot seite orange ( ausnahme oldtimer)
Du darfst die scheinwerfer auch nicht gelb machen und dann nicht anschließen ! Weil alles was verbaut ist muss auch funktionieren! Sonst hast du 50euro und nen punkt.

Mir scheiß egal wer dein Vater ist, solange Ich Angel gehst du nicht übers Wasser!
Beitrag 30.09.2016 17:20 Uhr
So, habe nochmal im Netz geschaut. Es gab den DSW Grill auch mit NSW. War aber eher selten. 
Beitrag 30.09.2016 17:10 Uhr
@Onkel-Howdy: das ich aus einem NSW keinen FSW mache, nur weil ich die Kabel vom Fernlicht anschließe, ist mir schon bewusst ;-) Darum ging es auch gar nicht. Es ging viel mehr darum, meine momentanen Scheinwerfer in den DSW Grill zu montieren und in die mittleren NSW zu montieren. Aber offensichtlich gibt es dafür nur FSW. NSW waren wohl immer unterhalb der Stoßstange angebracht. 

Zu den originalen gelben Scheinwerfern aus Frankreich habe ich gelesen, dass diese auch nicht zugelassen sind, nur in Frankreich und Belgien.
Beitrag 30.09.2016 16:02 Uhr
Nochmals:
Die Funktion einen Scheinwerfers ist nicht die, die du elektrisch anschliesst! Die Funktion STEHT AUF DEM SCHEINWERFER.  Nachzulesen hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=36403 und hier: http://www.astra-g.de/showthread.p...4rung-E-Pr%C3%BCfzeichen-Scheinwerfer

Du kannst net irgendwo ne Xenon Lampe reinstopfen und gut. Der Scheiwerfer MUSS für eine Xenon Lampe zulässig sein. Und ebenso kannst du nicht einfach ein Fernlicht als "Zusatzscheinwerfer" betreiben und den anpinseln.

Das nur mal zu den Scheinwerfern....zum folieren: Das ist GRUNDSÄTZLICH NIE zulässig. Da spielt es keine Rolle ob die nicht angeschlossen sind oder nicht. Das gibt so oder so Ärger. Ausnahme: Du klebst die Scheinwerfer KOMPLETT ab, das sie nicht als solches zu erkennen sind. Mit sowas: http://www.zeppy.io/discover/de/hella-zusatzscheinwerfer das gibts auch als "Aufkleber". DANN ist es kein Scheinwerfer mehr in dem Sinne.

Ausnahme die auch auf den 2er zutrifft: Du besorgst dir ECHTE gelbe Funzeln. Diese waren in Frankreich in den 80er gesetzlich vorgeschrieben. Diese kannst du die total legal anbauen. Auch die Hauptscheinwerfer.
Beitrag 30.09.2016 11:14 Uhr
Ok, Danke ! Dann dürfte doch eigentlich nichts dagegen sprechen, wenn ich einen DSW Grill verbaue und die Zusatz Scheinwerfer gelb foliere aber nicht anschließe. Nur der Optik halber...Abblendlicht und Fernlicht bleiben wie gehabt im Hauptscheinwerfer. 
Beitrag 30.09.2016 07:24 Uhr
Eigentlich nicht. Deswegen tongue
Ja is folie und fernlicht.
Aber nebler auch net mit folie...

GTI
Beitrag 29.09.2016 22:05 Uhr
Heißt, der Grill von paddl ist nicht zulässig nach StVO ...
Beitrag 29.09.2016 21:43 Uhr
1) Sind IMMER Fernscheinwerfer. Das steht da aber auch drauf.
2) Ja, gelbe Nebelscheinwerfer sind zulässig.

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