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Tagfahrlicht am Golf 2 nachrüsten?


Forum » Golf 2 Forum » Golf 2 Allgemein » Tagfahrlicht am Golf 2 nachrüsten?
Autor:
Mitteilung:
Reg: 06.10.2016
Beiträge: 42


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Hallo!
Spricht etwas dagegen, einen Doppelscheinwerfergrill zu montieren und dessen Zusatz-Fernscheinwerfer als Tagfahrleuchten umzufunktionieren? Natürlich so geschaltet, dass sie mit der Zündung angehen und mit dem Abblendlicht wieder ausgehen.
Auf diese Art und Weise sieht der Umbau so aus, wie vom Hersteller gemacht, was mein Ziel wäre.
Im Ergebnis soll mein Auto mehr auffallen, um ggf. einen Unfall durch Übersehen zu vermeiden. Bei Motorrädern ist dies als Sicherheitsgewinn seit langem vorgeschrieben. Und der zusätzliche Benzinverbrauch sollte vernachlässigbar sein...
MfG Olaf

Name: Falk
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Also ich weiß nicht was dagegen sprechen sollte, man kann ja auch schließlich auch so tagfahrlicht mach rüsten und warum sollte man diese nicht in den Scheinwerfer integrieren dürfen solange du da keine h7 oder sowas reinbaust sollte das legetim sein
Gruß Falk


Golf II CL 
bj. 88
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Hospment schrieb:

warum sollte man diese nicht in den Scheinwerfer integrieren dürfen

Weil ein Scheinwerfer eine Zulassung als XY hat. Sprich du kannst keinen Blinker aus nem Standlicht machen. Und kein Tagfahrlicht aus einem Fernlicht. Darum!

https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=36403

Fazit: Geht nicht.

WAS man machen könnte: Besorg dir n Dänischen Lichtschalter. Die haben schon immer LICHTPFLICHT. Und da es net vergessen wird gehen da sofort mit Zündung an auch das normale Licht an. Sprich "Tagfahrlicht". Der Unterschied ist n anderer Lichtschalter. Hat auch ne andere Teilenummer.

Geändert von onkel-howdy (23.04.17 um 21:38 Uhr)
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Name: Falk
Auto: Golf II
1.8 66KW 90PS
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Ok, wusste ich auch nicht smile
Dann muss ich mich in dem Fall entschuldigen.


Golf II CL 
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Oder du besorgst dir zugelassene Tagfahrleuchten im Durchmesser der Zusatzscheinwerfer vom 2er Golf. Ist die Frage, ob es sowas gibt, bisher habe ich an Nachrüst-TFLs immer nur die üblichen hässlichen länglichen gesehen.
Und wie onkel-howdy schon geschrieben hat: Einfach einen Abblendscheinwerfer in der passenden Größe zu nehmen ist zwar möglich, aber nicht zulässig.


Grüße aus Castrop-Rauxel
Matthias
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Die Frage nach Wayne stellt sich natürlich gerechtfertigter Weise wink

Ich würde mir wen ich sowas unbedingt haben will eben 2 Scheinwerfer unter die Stosstange tüddeln die Aussehen wie Nebelscheinwerfer aber Tagfahrlichter sind und gut ist. Siehct optisch gut aus und past zum 2er. Gibts z.B. von Hella.

Reg: 06.10.2016
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Hallo!
Ich bedanke mich für die Hinweise. Aber wenn, dann gefällt mir nur die Lösung in den umfunktionierten Fernscheinwerfern. Wenn ich den Grill demnächst abhole, messe ich nach, ob diese zumindest der baulichen Anordnung ( min. 60cm auseinander; max. 40cm von der Außenkannte entfernt ) für TFL ensprechen würden. Bleibt dann noch, die Leuchtstärke so weit zu verringern, dass sie die Fahrbahn nicht ausleuchten und nicht blenden können. Somit wären alle Anforderungen erfüllt, wie ich erfahren konnte. Ich informiere mich aber zusätzlich noch in einer TÜV-Prüfstelle und melde mich wieder.
MfG Olaf

Reg: 06.10.2016
Beiträge: 42


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Hallo!
Also, die Anordnung der Zusatzscheinwerfer würden den Anforderungen der TFL entsprechen. Um keinen zu blenden, habe ich statt H3 mit 55W jetzt 20W-Stiftsockellampen eingepasst, indem ich die Keramik-Fassungen auf nachgebaute H3-Kragen befestig habe, so dass diese exakt im Reflektor fixiert sind. TFL dürfen 5-21W als Halogenlampen haben.
Zusätzlich habe ich Milchglasfolie abgeklebt, um eine gleichmäßige Leuchtfläche zu erhalten, die nicht blendet. Somit habe ich alles nötige unternommen. Bleibt nur noch der TÜV-Segen...
MfG Olaf

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Das heißt, du hast die originalen Zusatzscheinwerfer (Nebel oder Fernlicht) jetzt zu TFLs "umgebaut" durch andere Leuchtmittel und eine Folie? smile

Dann muss ich dich enttäuschen. Den gewünschten TÜV-Segen wird es nicht geben. Aus dem ganz einfachen Grund, dass das Ganze zwar vielleicht seinen Zweck erfüllt, die Scheinwerfer jedoch als Fernlichter (oder Nebel) gebaut, geprüft und zugelassen sind. Dass erkennt der Prüfer sofort anhand der e-Nummer.

Die Sache mit den Umgebauten Leuchtmitteln oder sogar der Folie erkennt nicht nur ein Prüfer, sondern auch die Rennleitung. Und da die vor Ort nicht überprüfen können ob dass alles so richtig ist, legen sie dir schlimmstenfalls sofort das Auto still. Gerade Folie finden die nicht so lustig.


Grüße aus Castrop-Rauxel
Matthias
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Reg: 09.02.2014
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Wobei still legen wegen ner Folie zwar nicht ausgeschlossen ist, aber in den seltensten Fällen passiert. Fakt ist aber das die Polente gerade bei Folien und TFL ziemlich "durchgreifen". Die Frage ist halt nur wie oft man kontrolliert wird. Ich hatte früher auch eine "zieht mich raus" Dauerkarte, seit nunmehr 2 Jahren hatte ich bis auf Treffen keinerlei Kontrollen mehr.

Ansonsten gibts wiegesagt nix mehr zu zu sagen. Ausser eben das Folien garnicht und die Fernlichter schon 2 mal nicht gehen. Bei TÜV Prüfern die einen auch schonmal durchfallen lassen wen ein Reifen gegen die Laufrichtung aufgezogen ist würde ich mir solche Geschichten schenken. Aber das muss ja jeder selbst wissen wink

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