Hallo!
Ich bedanke mich für die Hinweise. Aber wenn, dann gefällt mir nur die Lösung in den umfunktionierten Fernscheinwerfern. Wenn ich den Grill demnächst abhole, messe ich nach, ob diese zumindest der baulichen Anordnung ( min. 60cm auseinander; max. 40cm von der Außenkannte entfernt ) für TFL ensprechen würden. Bleibt dann noch, die Leuchtstärke so weit zu verringern, dass sie die Fahrbahn nicht ausleuchten und nicht blenden können. Somit wären alle Anforderungen erfüllt, wie ich erfahren konnte. Ich informiere mich aber zusätzlich noch in einer TÜV-Prüfstelle und melde mich wieder.
MfG Olaf