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Diskussion

kleine tüvfragen die mich quälen was eintragung angeht

Tuning und Styling

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Beitrag 13.02.2013 23:42 Uhr
ich war gestern beim tüv. mitlerweile schon bei 2 verschiedenen.

es geht um mein fahrwerk. es ist ein ta technix mit gutachten und allem drum und dran.
es hat soweit alles seine richtigkeit. bremskraftregulierung wurde eingestellt. radfreiheit ist genug gegeben. und da ich anhängerkupplung habe kann ich sagen der abstand zur strasse stimmt auch.

jetz sagt Tüv Nr.1: fahrzeug c.a 2 cm zu tief. keine eintragung. oder halt hochschrauben.

Tüv Nr.2: alles in ordnung aber zwischen unterkannte scheinwerfer und straße müssen c.a 50 cm liegen. also fahrwerk vorne 5cm höher drehen!


was is da los. soll ich mir eine dritte meinung einholen? sind die alle voll im kopf! ich hab mk2 gesehen die waren deitlich tiefe und das eingetragen! ohne heimlich runter zu drehen.


eine zweite frage wäre. ich habe nich 2 richtig geile fk vollschalen liegen. nicht verstellbar. und habe ein golf bj87. ich habe mal gelesen (sagt mir wenn ich mich irre) die brauch ich auf grund des alters nicht eintragen lassen. ist das war?
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GOLF2_Dritter Forenpost
Beitrag 13.02.2013 23:46 Uhr
Nr. 2 Gilt aber in deinem Fall nicht, da es sich auf Fahrzeuge nach Erstzulassung 1.1.88 handelt. Am besten du druckst dir das mal aus oder lässt das Ausdrucken und gehst dann nochmal zum TÜV...

NR. 1 Bau doch einfach ab fürn TÜV und wenn du sie brauchst wieder dran...also quasi abnehmbar...oder ist die in den Stoßstangenträger eingegossen?

Schöne Grüße aus Paderborn

Was rast denn so spät noch durch Nacht und Wind?

Ein GTI mein liebes Kind
Beitrag 13.02.2013 23:51 Uhr
ne es geht nicht um die anhängerkupplung. da ist der mindestabstand ok. die vordere beleuchtung wäre wohl zu nah am boden.

achja und meiner ist erstzulassung  30.6.1987
Bearbeitet von Foxrider, 13.02.13 um 23:53 Uhr
Beitrag 14.02.2013 00:02 Uhr
Ich hab das mal Irgendwo nachgelesen.
die 50cm Lichtaustrittsunterkante bis Boden muss erst ab EZ 1.1.88 erfüllt werden.
Ich google das mal und setz den Link dann hier rein

sorry für die Fremdverlinkung
klick

Das Genaue Datum ist ja für dich egal, da du sowieso früher dran bist wink

Schöne Grüße aus Paderborn

Was rast denn so spät noch durch Nacht und Wind?

Ein GTI mein liebes Kind
Bearbeitet von phil, 14.02.13 um 0:06 Uhr
Beitrag 14.02.2013 00:06 Uhr
habs auch nochmal ergooglet. licht austritskannte zählt bei meinem bolieden nicht. also morgen dem tüv mal auf die füße treten
Beitrag 14.02.2013 00:08 Uhr
und zu den Sitzen: ja sowas habe iahc auch mal gelesen aber ist die Frage ob du nicht einfach Konsolen mit Seitlicher Befestigung nimmst wenns passt und dann kannst du dir deine Sitzposition selbst für dich einstellen wink und dann bekommst du auch keine Probleme mit der Rennleitung..die kennen sich mit sowas ja nichht aus...

Schöne Grüße aus Paderborn

Was rast denn so spät noch durch Nacht und Wind?

Ein GTI mein liebes Kind
Beitrag 14.02.2013 11:39 Uhr
Ich habe Bodenfreiheit vorne bis zur spoilerlippe 11cm und alles eingetragen. Aber meiner ist Bj 10.07.1991
Beitrag 14.02.2013 15:06 Uhr
Das ist doch hoch...
Schau dir den mal an, das ist ein Kumpel von mir wink
[EXTERN] http://www.golf3.de/at...356461693-gt-special-img_1065.jpg

und aktuell mit 14" Stahlrädern ist der noch tiefer....aber natürlich tiefer als Eintragung grin

Schöne Grüße aus Paderborn

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Ein GTI mein liebes Kind
Beitrag 14.02.2013 15:43 Uhr
Also bei mir war es so. 50 cm unterkante ab bj 85 ... 8 cm bodenfreiheit bei starren sachen wie schweller 7 cm bodenfreiheit bei beweglichen teilen wie Lippen.

Anhängerkuplung 45 cm unterkante kugel.

Du musst also vorne hoch ob du willst oder nicht 


LG Chris

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Bearbeitet von neon87, 14.02.13 um 15:45 Uhr
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