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kleine tüvfragen die mich quälen was eintragung angeht


Forum » Golf 2 Forum » Tuning und Styling » kleine tüvfragen die mich quälen was eintragung angeht
Autor:
Mitteilung:
 KÜN KM 211

showroom
Name: Chris
Auto: Golf 2
1.8 GTI KAT 79KW 107PS
Baujahr:1990
Reg: 06.10.2012
Beiträge: 2362

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wieso missverstanden ? wen der 3er unten bis zur lippe noch 7 cm hat passt es doch. beim 3er an der lichtkegelunterkante unter 50 cm zu kommen ist schon fast garnicht möglich wen du nachher noch fahren möchtest . von daher passt das doch was du da zeigst . war bei meinem Cabrio auch so.

EDIT der war nur 40 mm tiefer auf dem foto . nachher ca 80 / 60


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Fehlende Leistung ist nur durch Wahnsinn zu ersetzen !
Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Japan sind tongue
Geändert von neon87 (14.02.13 um 19:42 Uhr)
Name: Thorsten
Auto: Golf 2
1.8 66KW 90PS
Baujahr:12.12.1989
Reg: 02.06.2012
Beiträge: 202

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Also mein Prüfer des Vertrauens hat bis auf die Abstände von Federteller-oben bis Mitte Federteller-unten NICHTS gemessen ... Du MUSST dich lediglich in dem Maß aufhalten, welches in den Papieren von deinem Fahrwerk als "zugelassen" festgehalten ist ! Bei der Dekra hieß es: "Wäre das Auto in diesem Bereich irgendwie Fahruntauglich, dann hätte das Fahrwerk doch garkeine Zulassung für dieses Modell! warum sollte ich da was nachmessen" grin also Schau am besten immer mal Ganz genau In die Fahrwerkspapiere, auch wenn da Viel Fachchinesisch drin steht...

meiner ist bj. 89


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Reg: 01.01.1970
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Scheinwerferunterkante gilt AB 1988, gemessen wir an der Unterkante des Reflektors.

Mit dem TA-Technik kommt mit einer Einstellung im Rahmen des Gutachtens durchaus in UNFAHRBARE Bereiche! Bei meinem Sohn war dann letztendlich die Ölwanne eingedrückt, dann hat er aufgeggeben und ein Stück hoch gedreht. Glücklicherweise konnte ich es bei der Eintragung so machen lassen das der gesamte Verstellbereich eingetragen wurde.

Die Sch.-unterkante haben wie dabei nur mit FK Angel Eyes gepackt denn da sind ein paar mm mit rauszuholen.

Es gibt im übriegen Fahrwerke die eigentlich gar nicht eingetragen werden dürften, weil mit ihnen die 50cm Grenze unterschritten wird und trotzdem ein Gutachten haben! Ausserdem kann es immer passieren das die 50cm erst passen und dann, später wenn sich das Fahrwerk gesetzt hat, plötzlich nicht mehr UND dann ist der Halter in der Pflicht, nicht der Prüfer der das eingetragen hat!

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 NOM SL 211

Name: Steven
Auto: Jetta 2
1.8 66KW 90PS
Baujahr:1991
Reg: 20.11.2012
Beiträge: 247

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Und wie is vor 1988 ?

Reg: 01.01.1970
Beiträge: 980

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Steve schrieb:

Und wie is vor 1988 ?

 Vor 1988 ist eigentlich egal, aber manche Prüfer stellen sich trotzdem an.

Einfach ein paar Seiten mit entsprechendem Text ausdrucken und zum diskutieren mitbringen, oder einen anderen TÜVer suchen!

 HM ZG 321

Auto: Golf
1.8 66KW 90PS
Baujahr:1987
Reg: 15.01.2013
Beiträge: 14


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der tüver sagt zu mir (sehr netter typ so ansich bei dem bin ich schon seid jahren)

wenn ich ihn schriftlich beorge was er sehen will trägt er mir das ein. also das vor 1988 gesetz. weil er findet darüber bei sich nichts! wenn ich den wagen jetz die gewünschten cm höher mache. kann ich auch original fahrwerk fahren.

Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181

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Das ist wohl Aufgabe des Prüfers. Such dir nen anderen....

 KÜN KM 211

showroom
Name: Chris
Auto: Golf 2
1.8 GTI KAT 79KW 107PS
Baujahr:1990
Reg: 06.10.2012
Beiträge: 2362

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sehe ich auch so . wenn der dich losschickt alles an daten rauszusuchen bist du da an der falschen Stelle. der muss das eigentlich wissen. Dafür hat der das gelernt .

Fahr mal zur Dekra . Die sind nicht so penibel .


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Reg: 01.01.1970
Beiträge: 980

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Schau mal unten in den Link rein, da findest du alle Vorschriften und dann erkennst du auch wie vorsichtig du vor gehen musst, denn da steht auch:

Die o.g. Anforderungen gelten auch bei nachträglichen Umrüstungen von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen, die nach dem 1. April 2000 umgerüstet werden.

http://www.google.de/url?sa=t&...amp;bvm=bv.42553238,d.Yms&cad=rja

Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181

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Den Leitfaden habe ich auch. Da steht doch explizit drin:

"nach StVZO VOR EZ 1.1.1988 Unterkante bis max 1000mm "

Das mit dem 1. April 2000 gilt nur für die Umrüstung auf Xenon Lampen .. Nicht für die Höhe.


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Geändert von Sammelaccount (17.02.13 um 12:29 Uhr)
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