Name Chris
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Registriert 06.10.2012
Auto Golf 2 1.8 GTI KAT 79KW 107PS
Baujahr 1990
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wieso missverstanden ? wen der 3er unten bis zur lippe noch 7 cm hat passt es doch. beim 3er an der lichtkegelunterkante unter 50 cm zu kommen ist schon fast garnicht möglich wen du nachher noch fahren möchtest . von daher passt das doch was du da zeigst . war bei meinem Cabrio auch so.
EDIT der war nur 40 mm tiefer auf dem foto . nachher ca 80 / 60
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Scheinwerferunterkante gilt AB 1988, gemessen wir an der Unterkante des Reflektors.
Mit dem TA-Technik kommt mit einer Einstellung im Rahmen des Gutachtens durchaus in UNFAHRBARE Bereiche! Bei meinem Sohn war dann letztendlich die Ölwanne eingedrückt, dann hat er aufgeggeben und ein Stück hoch gedreht. Glücklicherweise konnte ich es bei der Eintragung so machen lassen das der gesamte Verstellbereich eingetragen wurde.
Die Sch.-unterkante haben wie dabei nur mit FK Angel Eyes gepackt denn da sind ein paar mm mit rauszuholen.
Es gibt im übriegen Fahrwerke die eigentlich gar nicht eingetragen werden dürften, weil mit ihnen die 50cm Grenze unterschritten wird und trotzdem ein Gutachten haben! Ausserdem kann es immer passieren das die 50cm erst passen und dann, später wenn sich das Fahrwerk gesetzt hat, plötzlich nicht mehr UND dann ist der Halter in der Pflicht, nicht der Prüfer der das eingetragen hat!
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HM ZG 321
der tüver sagt zu mir (sehr netter typ so ansich bei dem bin ich schon seid jahren)
wenn ich ihn schriftlich beorge was er sehen will trägt er mir das ein. also das vor 1988 gesetz. weil er findet darüber bei sich nichts! wenn ich den wagen jetz die gewünschten cm höher mache. kann ich auch original fahrwerk fahren.
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Registriert 31.01.2013
Das ist wohl Aufgabe des Prüfers. Such dir nen anderen....
Name Chris
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Registriert 06.10.2012
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Baujahr 1990
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sehe ich auch so . wenn der dich losschickt alles an daten rauszusuchen bist du da an der falschen Stelle. der muss das eigentlich wissen. Dafür hat der das gelernt .
Fahr mal zur Dekra . Die sind nicht so penibel .
Beiträge 2181
Registriert 31.01.2013
Den Leitfaden habe ich auch. Da steht doch explizit drin:
"nach StVZO VOR EZ 1.1.1988 Unterkante bis max 1000mm "
Das mit dem 1. April 2000 gilt nur für die Umrüstung auf Xenon Lampen .. Nicht für die Höhe.
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