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kleine tüvfragen die mich quälen was eintragung angeht


Forum » Golf 2 Forum » Tuning und Styling » kleine tüvfragen die mich quälen was eintragung angeht
Autor:
Mitteilung:
 HOM VW 91

showroom
Name: Dominik
Auto: Golf 2
2L 16V
Baujahr:1991
Reg: 26.11.2012
Beiträge: 211

Offline
*Mein Prüfer* meinte zu mir als ich bei ihm war. Läuft das über die Kasse oder hast ne Kiste Wein dabei!? grin

Hab dann gesagt ne über Kasse. Ei dann muss er alles Kontrollieren, letztendlich hat er wirklich nach allem was mit dem Fahrwerk zutun hat nachgeschaut. Er hat sogar geschaut ob ich das Licht in der Höhe wieder eingestellt habe grin

Ich hatte die 195/50er drauf und der **WOLLTE** mit dem Finger zwischen den Radkasten und Reifen .... grin .... Ging nicht er nahm nen Kabelbinder und zog den durch, der auch gerade sooooo passte .... er drehte sich um und meinte .... jaaaaa genau das ist wieder einer der Jungen wo nach der Prüfung das Ding wieder runterschrauben grin

Als einzigste Auflage hat er mir gegeben das ich die Kanten umlege. Es sei auch in meinem Interesse meinte er, aber sonst könnte ich es Ohne bedenken so Fahren evtl. auch noch 20mm Runter! Da meinte er solle ich nur aufpassen wegen den Reifen das die nicht am Federbein hinten dann Schleifen.

Nur als Anmerkung: Also er Sagt schon was nicht geht und was geht.
Aber ist Relative Locker drauf! Gibt es noch selten und der macht auch relative Viele Spässe mit grin

-> Auf dem Bild das war 2 oder 3 Tage nach der Prüfung grin


Angehängte Grafiken:
Bild 6526_0.jpg 

[b][size=5][font=Comic Sans MS]I 
Reg: 01.01.1970
Beiträge: 980

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88er_Typ19 schrieb:

Den Leitfaden habe ich auch. Da steht doch explizit drin:

"nach StVZO VOR EZ 1.1.1988 Unterkante bis max 1000mm "

Das mit dem 1. April 2000 gilt nur für die Umrüstung auf Xenon Lampen .. Nicht für die Höhe.

Nee, in dem Leitfaden steht es nicht, wenn du den gleichen meinst wie ich und unter 3.2 Ablendlicht an mehrspurigen KFZ nachgeschaut hast!

Aber unter StVZO §72 Übergangsbestimmungen:

§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)

tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

Geändert von Sammelaccount (17.02.13 um 19:38 Uhr)
 LP xx 97

Name: Mike
Auto: golf
1.9 tdi ex 1.6td
Baujahr:1987
Reg: 12.05.2013
Beiträge: 17

Offline
Habe auch nen 80/60 Fahrwerk drin und is auch eingetragen mit anhängerkupplung  ,zulassung is 10/87 , der prüfer sagte mir das das mit der scheinwerferunterkante erst ab 1/88 greift und mit der anhängerkupplung min.30 cm von der kugel unterkante zur fahrbahn haben muss , hat alles nach geschaut und dann auch eingetragen , war allerdings vorher noch bei einem anderen der wollte nicht obwohl er mir die gleichen sachen sagte ,sein grund war : die spurstangen köpfe könnten keine 4cm mehr einfedern da sie sonst die karosserie berühren ,habe gesagt das er soweit eh nich einfedert,da meinte er nur ich hätte dann ein fahrzeug ohne federung laut stvo und könnte es mir dann eintragen wenn er meine höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h runter setzt ,traurig hab nur zugesehen das ich da weg komme , wenn man an nen prüfer gerät der kein bock oder nix dafür über hat wird das eh nix mit der eintragerei ,leider gottes sad, schon mehr als genug solcher sachen mit gemacht und es liegt immer am prüfer meiner meinung nach

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