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Diskussion

kleine tüvfragen die mich quälen was eintragung angeht

Tuning und Styling

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Beitrag 13.02.2013 23:51 Uhr
ne es geht nicht um die anhängerkupplung. da ist der mindestabstand ok. die vordere beleuchtung wäre wohl zu nah am boden.

achja und meiner ist erstzulassung  30.6.1987
Bearbeitet von Foxrider, 13.02.13 um 23:53 Uhr
Beitrag 13.02.2013 23:46 Uhr
Nr. 2 Gilt aber in deinem Fall nicht, da es sich auf Fahrzeuge nach Erstzulassung 1.1.88 handelt. Am besten du druckst dir das mal aus oder lässt das Ausdrucken und gehst dann nochmal zum TÜV...

NR. 1 Bau doch einfach ab fürn TÜV und wenn du sie brauchst wieder dran...also quasi abnehmbar...oder ist die in den Stoßstangenträger eingegossen?

Schöne Grüße aus Paderborn

Was rast denn so spät noch durch Nacht und Wind?

Ein GTI mein liebes Kind
Beitrag 13.02.2013 23:42 Uhr
ich war gestern beim tüv. mitlerweile schon bei 2 verschiedenen.

es geht um mein fahrwerk. es ist ein ta technix mit gutachten und allem drum und dran.
es hat soweit alles seine richtigkeit. bremskraftregulierung wurde eingestellt. radfreiheit ist genug gegeben. und da ich anhängerkupplung habe kann ich sagen der abstand zur strasse stimmt auch.

jetz sagt Tüv Nr.1: fahrzeug c.a 2 cm zu tief. keine eintragung. oder halt hochschrauben.

Tüv Nr.2: alles in ordnung aber zwischen unterkannte scheinwerfer und straße müssen c.a 50 cm liegen. also fahrwerk vorne 5cm höher drehen!


was is da los. soll ich mir eine dritte meinung einholen? sind die alle voll im kopf! ich hab mk2 gesehen die waren deitlich tiefe und das eingetragen! ohne heimlich runter zu drehen.


eine zweite frage wäre. ich habe nich 2 richtig geile fk vollschalen liegen. nicht verstellbar. und habe ein golf bj87. ich habe mal gelesen (sagt mir wenn ich mich irre) die brauch ich auf grund des alters nicht eintragen lassen. ist das war?

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