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...nach unverschuldetem Verkehrsunfall... welche kosten kann ich zurückklagen??


Forum » Golf 2 Forum » Golf 2 Allgemein » ...nach unverschuldetem Verkehrsunfall... welche kosten kann ich zurückklagen??
Autor:
Mitteilung:
 GS VW 

Auto: Golf 2 F&I
1.8 66KW 90PS
Baujahr:1991
Reg: 28.11.2012
Beiträge: 179


Offline
Hey Leute...

mir ist das passiert wovor sich alle Schrauber fürchten: mir ist jemand in meinen mühevoll aufgebauten Golf 2 reingefahren - mit 80kmh mehr als ich drauf hatte...(ich bin nachweislich unschuldig!!)

Zu aller erst bin ich sehr froh das meine kinder diesen crash halbwegs unbeschadet überstanden haben, andererseits - der FeuerwehrGolf ist schrott! Der Gutachter sagt ich würde nur den listenpreis für einen normalen Golf 2 1.6 liter CL bekommen + die nachträglich nach-/aufgerüsteten teile wie den 1.8er motor, grosse bremsanlage,...

Jetzt meine frage:
Hat das sinn einen anwalt bei zu holen der die anderen kosten geltend macht wie zb: eintragungen und tüv (erst 4 monate her), der kürzlich nachgerüstete minikat, nachträglich gekaufte gt rüllis, vll sogar den GolfGT schriftzug, etc??


ps: der wagen sieht auf dem foto nicht sooo schlimm aus aber sogar beide türen sind verzogen, der unterboden ist aufgewölbt... sad...


Angehängte Grafiken:
Bild 8654_51737ebde8820.jpg 
Baujahr:1990
Reg: 24.12.2012
Beiträge: 197

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Erstmal gut das euch nix passiert ist
schaut ja schlimm aus


TIP :

Geh immer zu einem Anwalt, wenn du keine Schuld hast
du bezahlst ihn ja nicht smile 

geh nicht zu einem Gutachter ,den musst du bezahlen ,weil du ihn beauftragst,
sondern lass es von deinem Anwalt abklären ,
der soll bei der gegnerischen Versicherung abrufen und fragen wo du bzw wer zu deinem Wagen kommt

wenn deine Teile eingetragen sind ,wirst du auch dafür Kohle bekommen 
bekomme ja auch die Alu´s bezahlt, wenn sie bei einem Unfall kaputt gehen
natürlich nur wenn sie zugelassen sind auf dem Auto


guss

 W VS 27

showroom
Name: Sebastian
Auto: Golf 2 / 19E
Baujahr:05/1990
Reg: 08.04.2012
Beiträge: 2244

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Gut das ihr wohl auf seit!!
Blech kann man ersetzen!

soweit ich mich an ein Unfall beim Manta Club von mein Dad Erinnern kann:Alle kosten der Eingetragenen und zum Zeitpunkt verbauten Extras können vom Anwalt geltend gemacht werden.

Alu's, Body Kits, Fahrwerk etc.
Bekommst en Teilwert auf die Extras angerechnet zum normalen listenpreis

Brauchst aber ein gescheiten Anwalt, einer der vllt. auf KFZ Unfälle spezialisiert ist

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Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181

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Schade natürlich um das Auto.. Aber es ist ja ein Totalschaden, also sieht es wie folgt aus:

- Zeitwert
- Evtl Umbauteile werden in einem geringen Teil dazu gerechnet, außer du hast ein Werrtgutachten mit Wiederbeschaffungswert
- Kaputte Teile die Zubehör sind werden Extra gerechnet
- Abgezogen wird der JETZIGE VErkaufswert und Merhwertsteuer

Den Betrag bekommst du zurück. Beim 2er wenns gut läuft 800 - 1200 Euro. Evtl auch bisschen mehr.

Ist eine bescheidene Rechnung aber so ist es leider. Und auch wenn du zu nem Gutachter gehst musst ihn nicht bezahlen wenn du 100% nicht schuld bist. Ich war damals auch sofort bei nem Gutachter.

 GS VW 

Auto: Golf 2 F&I
1.8 66KW 90PS
Baujahr:1991
Reg: 28.11.2012
Beiträge: 179


Offline
Also der gutachter war schon da- wurde von einem anderen beteiligten gerufen. (gott sei dank- der hat meine 100%ige unschuld bestätigt!) ...und wie sieht das mit dem Mobilitätsausfall aus? Der Gutachter sagte ich könne statt des leihwagens auch finanziell entschädigt werden?      (verdammte kacke hab ich noch tierische nackenschmerzen!!)

Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181

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Geh zum Anwalt, beim Doc warst wegen Schadenersatz für Körperverletzung?

Wie es mit Mobilitätsverlus aussieht weiß ich nicht genau, aber auch das ist genau geregelt. Deshalb am besten zum Anwalt, zahlt eh der andere bzw seine Versicherung.

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