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Federn mit ABE


Forum » Golf 2 Forum » Tuning und Styling » Federn mit ABE
Autor:
Mitteilung:
Name: Patrick
Auto: Golf 2
1.8 66KW 90PS
Baujahr:1990
Reg: 18.06.2013
Beiträge: 134


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Hallo ,
Ich will bei meinem 2er die Federn tauschen das er etwas runter kommt habe mal rum gestöbert und werde die von H&R  nehmen. 

Zu meiner Frage H&R schreibt das eine ABE beiliegt das heißt doch für mich das ich nichts eintragen lassen muss oder? 

Dennoch dachte ich immer Änderungen am Fahrwerk sind Abnahmpflichtig?

Weiß da jemand was ?
Danke schonmal


Mit freundlichen Grüßen
Patrick

Über Wolfsburg lacht die Sonne,
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Name: Andreas
Auto: Golf 2
1.8 66KW 90PS
Baujahr:30.01.1991
Reg: 12.01.2014
Beiträge: 78

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Hallo,

also ich meine Abnahmepflichtig sobald du andere Felgen, Lenkrad usw fährst. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

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Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181

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H&R bietet mittlerweile diverse Federn mit ABE an, damit musst du nichts eintragen lassen. Das gilt aber nur in Verbindung mit originaler Bereifung.

Solltest du andere Räder fahren, musst du die Federn wie gewohnt zusammen mit den Rädern eintragen lassen

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 HOM VW 91

showroom
Name: Dominik
Auto: Golf 2
2L 16V
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Reg: 26.11.2012
Beiträge: 211

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stefan_86 schrieb:

H&R bietet mittlerweile diverse Federn mit ABE an, damit musst du nichts eintragen lassen. Das gilt aber nur in Verbindung mit originaler Bereifung.

Solltest du andere Räder fahren, musst du die Federn wie gewohnt zusammen mit den Rädern eintragen lassen


Und dazu zählt dann doch auch die Ganze Lenkrad Geschichte oder?
*Gültig ist die ABE nur mit Original Rad/Reifenkombination und dem Serien Lenkrad.*

Müsste so auch in der ABE drin stehen.

Gibt es keins im Web, wo dir mal ziehen kannst und einfach mal Durchlesen unterwelchen Bedingungen die ABE Gültig ist!?

Gruss


[b][size=5][font=Comic Sans MS]I 
Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181

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Wird wohl so sein.
Aber kein Plan in Sachen Lenkräder, noch nie eins getauscht grin


Gutachten kann man bei H&R auf der Homepage alle durchlesen und ausdrucken

 GP BX 10

showroom
Name: Alex
Auto: Golf, Santana, Passat
1.3 40KW 55PS
Baujahr:86, 83, 76
Reg: 09.02.2014
Beiträge: 2402

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Andreas82 schrieb:

Hallo,

also ich meine Abnahmepflichtig sobald du andere Felgen, Lenkrad usw fährst. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Is 100% richtig.

@Topic
JEIN! Grundsätzlich sind Teile mit einer ABE Eintragungsfrei. Ausnahmen:
- Man hällt sich nicht an die Auflagen (in denen eben Lenkrad und Felgen stehen)
- Feder und Felgen.

Warum Federn und Felgen? Weil man hier ein "Teilegutachten mit ABE" in der Regel hat. Das steht dann praktisch drinne: "Wen Felge xy schon serienmässig eingetragen ist dann gilt die ABE, wen nicht das Teilegutachten". Darum steht in den ABE´s auch meistens "Zusatz ABE zum Teilegutachten XY".

Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181

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Schaut man auf der Homepage sieht man dass man wenn der Golf nen lastabhängigen BremskraftRegler hat man es trotz abe eintragen lassen Muss.
Sprich man Muss es eintragen lassen da glaub Jeder 2er nen LAB hat...

Name: Patrick
Auto: Golf 2
1.8 66KW 90PS
Baujahr:1990
Reg: 18.06.2013
Beiträge: 134


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88er_Typ19 schrieb:

Schaut man auf der Homepage sieht man dass man wenn der Golf nen lastabhängigen BremskraftRegler hat man es trotz abe eintragen lassen Muss.
Sprich man Muss es eintragen lassen da glaub Jeder 2er nen LAB hat...

Dann ist das mal wieder alles so eine Gradwanderung.
Danke schonmal für eure Hilfe, ich werde es ja beim TÜV sehen was der meint, original Reifen und Lenkrad bestehen ja noch. 


Mit freundlichen Grüßen
Patrick

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Reg: 31.01.2013
Beiträge: 2181

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Es ist keine Gradwanderung. Es steht eindeutig drin, dass mans eintragen lassen muss wenn ein LAB vorhanden ist... Ist recht eindeutig grin grin

Name: Patrick
Auto: Golf 2
1.8 66KW 90PS
Baujahr:1990
Reg: 18.06.2013
Beiträge: 134


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Ja ok nur dann hätten die ja auch einfach schreiben können muss eingetragen werden wink aber das wäre ja zu einfach grin 


Mit freundlichen Grüßen
Patrick

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