Um das Golf 2 Forum mit allen Funktionen nutzen zu können, sollten Sie sich erst registrieren oder einloggen.
Das 2er Forum ist für registrierte User komplett werbefrei. Besucht uns auf Instagram und Facebook

Hilfe mängeliste von der Polizei


Forum » Golf 2 Forum » TÜV Board » Hilfe mängeliste von der Polizei
Autor:
Mitteilung:
 B x 

Name: Chris
Auto: Golf MK 2 GTI
1.8L 20V Turbo
Baujahr:1988
Reg: 01.12.2013
Beiträge: 229


Offline
Mein Jungs habe vor ca 8 Wochen einen netten Polizisten gehabt der mein Golf caschen wollte naja mit ihren "Verdacht"können sie ja alles wie man leider immer wieder feststellen muss aufjedenfall mängeliste bekommen und musste ihn abschleppen lassen 


Stoßdämpfer undicht =neues Fahrwerk ist nun jetzt drinnen 
3 querlenker Lenker rechte seite wohl gummi Lagerung lose
=Rechts und links neu gemacht 
Schweller angeblich Korrosions geschwächt =rostansatz=ristumwandler und u Schutz
Unterbodenlicht und die Leitungen unzulässig=demontiert und gut ist 
Motor ölverlust=kontrolliert da ist alles komischer weiße trocken 
Meine Rückfahr Kamera in der Stoßstange sei wohl.eine unzulässige Lampe =Schwachsinn hatte der Zündung und rückwärts Gang an oder was ?


Rad vorne hatte beim einlenken geschliffen wegen dem Lenker anscheinend jetzt ist es Top 


Bremse hinten Beifahrer Seite Handbremse nicht genug Wirkung und löste nicht richtig Klötze und Scheiben mit radlager neu unzulässig nun keine Probleme mehr und der Verteiler für die hinter bremse an der Achse War fest mit Zange und wd 40 gängig gemacht 


So nun gut das Ding ist ich War mit 5 Tages Nummern unterwegs ist das richtig rechtskräftig was die gemacht haben ? Was mich auch ärgert ich hatte noch TÜV 


Nun muss ich ja mit der Liste Gutachten vom.fahrwerk
Und Auspuff Anlage und schroth gurte lass ich auch gleich mit eintragen zum TÜV kosten ca 180 Euro was muss ich machen oder beachten ? 


Nun gut und alles aber die meinten obwohl es 5 Tages Schilder sind muss alles eingetragen oder angenommen sein
Aber was soll der Mist nach nem Umbau oder am See fahren se auch alle oder unsere Ratten da wo nicht mal noch 10% ölwanne vorhanden ist 

Ist das so richtig Bitte um Tips komme aus Berlin und will aufjedenfall TÜV haben und weiterhin mein 2er fahren können 


Lebensfreude Beschreibt  Man Mit 5 Buchstaben G O L F   G T I
 KG  

showroom
Name: Patrick
Auto: Golf
1.8 GTI KAT 79KW 107PS
Baujahr:1991
Reg: 30.12.2012
Beiträge: 1636

Offline
Sicher das du net an einen tuev pruefer in polizei uniform geraten bist?! Is ja hammer...


GTI
Name: Philipp
Auto: Golf 2
Baujahr:1988
Reg: 10.06.2012
Beiträge: 2078

Offline
Nicht schlecht was fer alles gefunden hat...
Meiner Meinung nach solltest du sowas schon von selbst reparieren teilweise, aber jedem das seine sry

Btt: natürlich ist das legitim: für Kurzzeitkennzeichen muss das FZ in einem Straßenverkehrstüchtigem Zustand sein. Egal ob du TÜV hast oder nicht.

Zu den Ratten: viele Ratten sind Technisch 1a und sind nur Optisch Ratten...was denkst du wie die TÜV bekommen?

Zu den Leuten am See: Alles Eingetragen und in einem Ordnungsgemäßen Zustand an den Fahrzeugen. Das einzige Vergehen der meisten ist das sie deutlich zu tief sind.


Schöne Grüße aus Paderborn

Was rast denn so spät noch durch Nacht und Wind?

Ein GTI mein liebes Kind
Anzeige
 GP BX 10

showroom
Name: Alex
Auto: Golf, Santana, Passat
1.3 40KW 55PS
Baujahr:86, 83, 76
Reg: 09.02.2014
Beiträge: 2402

Offline
phil schrieb:


Zu den Leuten am See: Alles Eingetragen und in einem Ordnungsgemäßen Zustand an den Fahrzeugen. Das einzige Vergehen der meisten ist das sie deutlich zu tief sind.

Sorry aber das stimmt soooo nicht. Ich sag mal 50% der nicht Trailer Queens is netmal die hälfte eingetragen. Bei Fahrzeugen mit Airride ist das Airride garnet oder eben "anders" abgenommen worden.

@Topic
Natürlich ist das rechtens. JEDES Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Egal ob rote Nummer (da muss nur nix eingetragen sein und der Eimer braucht keine BE), Kurzkennzeichen oder normale Zulassung. Querlenker, Rad schleifen, Bremse fertig....damit wurde man jedes Fahtzeug still legen.

Reg: 23.08.2014
Beiträge: 212

Offline
Wie Howdy es schon schrieb, mit einer 5 Tages Nummer ändert sich nur die Verantwortung. Die wird nämlich dem Fahrer übertragen. Allerdings habe ich dein Thread nicht ganz verstanden.
Warst du mit 5 Tages Nummer unterwegs?

Und zur "rattenoptik". Ich weiss nicht was bei dir für Ratten rumfahren aber hier in der Gegend steckt da mehr Arbeit drin an Technik wie bei"Otto normal Autos"

Die Rennleitung darf jedes Auto stilllegen wenn eine direkte Gefahr besteht. Ein es könnte sein reicht nicht aus. Wenn aber ein reifen schleift oder ähnliches ist es zack und aus.

Und tricksen ist ja easy. Beispiel airride. Das muss ohne Luft noch einen Mindestabstand zum Boden haben. Alle Extrem Treffen Autos haben hinterher Begrenzer gekürzt und runter damit. Auspuff beim TÜV Blech ins Rohr geschweißt danach rausgemacht... Usw...

 GP BX 10

showroom
Name: Alex
Auto: Golf, Santana, Passat
1.3 40KW 55PS
Baujahr:86, 83, 76
Reg: 09.02.2014
Beiträge: 2402

Offline
MK2_Rabbit schrieb:

Und tricksen ist ja easy. Beispiel airride. Das muss ohne Luft noch einen Mindestabstand zum Boden haben. Alle Extrem Treffen Autos haben hinterher Begrenzer gekürzt und runter damit. Auspuff beim TÜV Blech ins Rohr geschweißt danach rausgemacht... Usw...

Jein....Ein Airride braucht eine sog. "Notlaufeigenschaft". Wen die Luft raus is DARF das Teil NIRGENDS schleifen und es muss KOMPLETT einlenkbar sein...das ist nahezu bei keinem vorhanden. Somit wird halt passend eingetragen und dann fliegt der Krempel eben wieder raus.

 B x 

Name: Chris
Auto: Golf MK 2 GTI
1.8L 20V Turbo
Baujahr:1988
Reg: 01.12.2013
Beiträge: 229


Offline
Soweit sogut habe die Mängel behoben 

Muss ja nun das Fahrwerk eintragen lassen kennt da Jemand  jemand Guten im Raum Berlin s


Lebensfreude Beschreibt  Man Mit 5 Buchstaben G O L F   G T I
Name: Kai
Auto: Jetta 2
1.8 GTI G60 118KW 160PS
Baujahr:1991
Reg: 24.03.2014
Beiträge: 84

Offline
Wenn alles ordentlich verbaut worden ist, du das Gutachten hast und nix schleift dann kannst du überall hin fahren. Da brauchste niemand besonderen für.


G-Laden und entsichert...smile
 SB SO 6666

Name: Steven
Auto: Golf 2 GTI 16v
1.8 GTI 16V 102KW 139PS
Baujahr:1988
Reg: 18.11.2013
Beiträge: 147

Offline
onkel-howdy schrieb:

MK2_Rabbit schrieb:

Und tricksen ist ja easy. Beispiel airride. Das muss ohne Luft noch einen Mindestabstand zum Boden haben. Alle Extrem Treffen Autos haben hinterher Begrenzer gekürzt und runter damit. Auspuff beim TÜV Blech ins Rohr geschweißt danach rausgemacht... Usw...

Jein....Ein Airride braucht eine sog. "Notlaufeigenschaft". Wen die Luft raus is DARF das Teil NIRGENDS schleifen und es muss KOMPLETT einlenkbar sein...das ist nahezu bei keinem vorhanden. Somit wird halt passend eingetragen und dann fliegt der Krempel eben wieder raus.

Das kann ich nur bestätigen beim airride gibt es sehr viele solcher  auflagen sobald der druck unter 4 oder über 6 bar ist muss sogar ein Warnsignal  angehn und die Höchstgeschwindigkeit die du dann fahren darfst ist 50 kmh ich hatte mein airride auch erst im abgesenkten zustand mit Begrenzer versehen müssen zum eintragen und später wieder alles aus gebaut anderes ist das nit mach bar


Offizieller Spender der örtlichen Bußgeld stelle grin
Geändert von Ohm (02.01.15 um 9:26 Uhr)

Um ein Thema zu eröffnen musst du registriert und eingeloggt sein!



Jetzt im Golf 2 Forum registrieren