Zum Inhalt springen
Passwort vergessen?, oder kostenlos registrieren
Bitte geben Sie einen Benutzernamen ein.
Bitte geben Sie ein Passwort ein.

Das VW-Golf 2 Forum bewahrt deutschsprachiges Golf-II-Fachwissen seit 2010. Um alle Funktionen nutzen und dieses Archiv aktiv mitgestalten zu können, solltest Du Dich registrieren oder einloggen.
Registrierte Nutzer lesen werbefrei, können Bilder dauerhaft im Forum dokumentieren und technische Lösungen für andere Golf-II-Fahrer auffindbar halten. Abonniere uns auf Instagram und Facebook für neueste Updates und Community-Interaktionen.

Diskussion

LWR bei meinem Wagen Pflicht ?

TÜV Board

Mehr Themen im Unterforum TÜV Board

Weiter im Forum

Beitrag 03.03.2013 19:54 Uhr
halt stop
Beitrag 03.03.2013 19:53 Uhr
Auch wenn der eine TÜV, der eine Polizist, der eine wasweissich das mal wohlwollend übersehen hat, ab dem 1.1.90 ist die LWR Pflicht, also muss sie vorhandensein. Es sei denn, es handelt sich um ein Importfahrzeug, aber dann ist es, wie schon vorher ganz richtig beschrieben, in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.

Im Bereich Golf I Cabrio oder Caddy 14D ist das im Moment ein teures Problem, die Teile sind alle bei VW entfallen, gebrauchte Scheinwerfer mit LWR werden mittlerweile um die 250 Ocken gehandelt, ich kenne Leute die sich Scheinwerfer für den TÜV leihen!

Mein Rat daher: LWR in Ordnung bringen, solange es beim Freundlichen oder beim Verwerter die notwendigen Teile noch billig gibt UND man kann alle Scheinwerfer auf LWR umbauen, mit ein bischen nachdenken ist das kein Problem.
Beitrag 03.03.2013 19:51 Uhr
Ich glaub mich streift ein Bus ..... Was machen den die , die von werk aus schon keine haben ? Nachrüsten oder was ....... wie zum Teufel soll man scheinwerfer so umbauen ? dan habe ich ja keine E zulassung mehr wenn ich da dran rum fummel....

LG Chris

Homepage

Fehlende Leistung ist nur durch Wahnsinn zu ersetzen !
Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Japan sind tongue
Beitrag 03.03.2013 19:44 Uhr
denk nur dran ab 1.1.1990 ist sie pflicht sei denn es steht im fahrzeugschein das du keine hast.

ab 1.7.2012 ist der tüv schlim geworden unter anderem 1 lwr defekt kein tüv usw ich kenn das arbeite in einer werkstatt und reg mich ständig über solche kleinigkeiten auf
Beitrag 03.03.2013 19:38 Uhr
Also wenn es den Golf C mit 90 PS und Anhängerkuplung ohne LWR gab reis ich das raus. Was ich net habe kann auch net kaputt gehen xD

LG Chris

Homepage

Fehlende Leistung ist nur durch Wahnsinn zu ersetzen !
Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Japan sind tongue
Beitrag 03.03.2013 19:35 Uhr
Also mein TÜVer meinte mal: wenn man ne LWR drin hat muss sie auch funktionieren.

d.H. hast du keine drin (auch keinen Schalter) kann sie auch nicht funktionieren da du ja keine hast tongue = TÜV ist kein Problem

Allerdings kann das bei jedem TÜV anders sein...
Beitrag 03.03.2013 19:35 Uhr
oh muss mich leider entschuldigen


§ 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich
Beitrag 03.03.2013 19:31 Uhr
hi neon

die zubehör scheinwerfer (mit fadenkreuz) sind nie mit lwr must selber umbauen.

ich hatte damals beim tüv ärger weil meine lwr nicht ging habe dann nach geschaut und glaub ab 1.1.1991 war es pflicht habe den schalter raus gemacht und fertig war die sache erledigt und ich hab tüv bekommen.

für nsl war glaub 11.1990 stichtag


mfg christian
Bearbeitet von SauerlandGolf, 03.03.13 um 19:32 Uhr
Beitrag 03.03.2013 19:26 Uhr
Also ich war letztens mit meinem ehemaligen Golf beim Tüv und die Lichter waren viel zu hoch eingestellt, dann hab ich sie runter gestellt und er hat garnicht gewusst das meiner sowas hat grin
Beitrag 03.03.2013 18:45 Uhr
ich brech ab. ich habe eine drinne und bekomme keine Scheinwerfer mit LWR und mit Fadenkreuz -.-

Angehängte Grafiken:
244892541-2.jpeg

Homepage

Fehlende Leistung ist nur durch Wahnsinn zu ersetzen !
Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Japan sind tongue

© 2026 GOLF2FORUM - Volkswagen Golf II Forum seit 2010 ❤️

0.08s v3.1.1-6ac8388