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Auch wenn der eine TÜV, der eine Polizist, der eine wasweissich das mal wohlwollend übersehen hat, ab dem 1.1.90 ist die LWR Pflicht, also muss sie vorhandensein. Es sei denn, es handelt sich um ein Importfahrzeug, aber dann ist es, wie schon vorher ganz richtig beschrieben, in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.
Im Bereich Golf I Cabrio oder Caddy 14D ist das im Moment ein teures Problem, die Teile sind alle bei VW entfallen, gebrauchte Scheinwerfer mit LWR werden mittlerweile um die 250 Ocken gehandelt, ich kenne Leute die sich Scheinwerfer für den TÜV leihen!
Mein Rat daher: LWR in Ordnung bringen, solange es beim Freundlichen oder beim Verwerter die notwendigen Teile noch billig gibt UND man kann alle Scheinwerfer auf LWR umbauen, mit ein bischen nachdenken ist das kein Problem.
Name Christian
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alle autos die bis 12.1989 keine ab werk hatten brauchen kein lwr
alle autos ab 1.1.1990 müssen eine lwr haben laut STVZO es gibt aber sonderausnahmen bei dennen steht es dann im fahrzeugschein z.b. golf 1 cabrio, golf 3, reimporte.
hoffe das bringt jetzt klarheit
Name Christian
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mit scheinwerfer umbau ist gemeint das der rahmen den du an den schloßträger schraubst tauschen must zwischen orginal und zubehör scheinwerfer
so links im bild der originale rahmen rechts der vom zubehör scheinwerfer duie must nur tauschen da passiert nicht wegen der zulassung
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Name Christian
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oh man was hab ich da denn falsch gemacht???:'(
Name Christian
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ja genau das versuche ich ja zu erklären nur irgendwie hab ich mich falsch ausgedrückt oder so
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