Auch wenn der eine TÜV, der eine Polizist, der eine wasweissich das mal wohlwollend übersehen hat, ab dem 1.1.90 ist die LWR Pflicht, also muss sie vorhandensein. Es sei denn, es handelt sich um ein Importfahrzeug, aber dann ist es, wie schon vorher ganz richtig beschrieben, in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.
Im Bereich Golf I Cabrio oder Caddy 14D ist das im Moment ein teures Problem, die Teile sind alle bei VW entfallen, gebrauchte Scheinwerfer mit LWR werden mittlerweile um die 250 Ocken gehandelt, ich kenne Leute die sich Scheinwerfer für den TÜV leihen!
Mein Rat daher: LWR in Ordnung bringen, solange es beim Freundlichen oder beim Verwerter die notwendigen Teile noch billig gibt UND man kann alle Scheinwerfer auf LWR umbauen, mit ein bischen nachdenken ist das kein Problem.