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Diskussion

Original Golf Country Felgen

TÜV Board

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Beitrag 18.09.2013 18:23 Uhr
Golf1988:

nighthawk:

kutscher-uli:

nighthawk:

hmm, wo wir nun schonmal beim thema sind: Mein Fire & Ice ist doch original mit den Estoril-felgen vom band gelaufen, oder? --warum ist dann die reifengrösse nicht eingetragen??  (eingetragen ist 13zoll...)

Neue Zulassungsbescheinigung oder noch der alte KFZ-schein?

...Neue.  die alte habe ich nicht

In der Neuen steht soweit ich weiß immer nur die kleinste zu verbauende Größe drin, nicht mehr wie früher alle....

Gruß Marc

So hätte ich das jetzt auch gesagt.
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Beitrag 18.09.2013 08:23 Uhr
nighthawk:

kutscher-uli:

nighthawk:

hmm, wo wir nun schonmal beim thema sind: Mein Fire & Ice ist doch original mit den Estoril-felgen vom band gelaufen, oder? --warum ist dann die reifengrösse nicht eingetragen??  (eingetragen ist 13zoll...)

Neue Zulassungsbescheinigung oder noch der alte KFZ-schein?

...Neue.  die alte habe ich nicht

In der Neuen steht soweit ich weiß immer nur die kleinste zu verbauende Größe drin, nicht mehr wie früher alle....

Gruß Marc
Beitrag 17.09.2013 20:41 Uhr
kutscher-uli:

nighthawk:

hmm, wo wir nun schonmal beim thema sind: Mein Fire & Ice ist doch original mit den Estoril-felgen vom band gelaufen, oder? --warum ist dann die reifengrösse nicht eingetragen??  (eingetragen ist 13zoll...)

Neue Zulassungsbescheinigung oder noch der alte KFZ-schein?

...Neue.  die alte habe ich nicht
Beitrag 16.09.2013 17:10 Uhr
nighthawk:

hmm, wo wir nun schonmal beim thema sind: Mein Fire & Ice ist doch original mit den Estoril-felgen vom band gelaufen, oder? --warum ist dann die reifengrösse nicht eingetragen??  (eingetragen ist 13zoll...)

Neue Zulassungsbescheinigung oder noch der alte KFZ-schein?
Beitrag 15.09.2013 21:21 Uhr
hmm, wo wir nun schonmal beim thema sind: Mein Fire & Ice ist doch original mit den Estoril-felgen vom band gelaufen, oder? --warum ist dann die reifengrösse nicht eingetragen??  (eingetragen ist 13zoll...)
Beitrag 15.09.2013 17:24 Uhr
Für den Golf II gibt es lt. Doppel-Wobber zwei verschiedene ABE´s:

ABE D 186/1: Baujahr 08/83 bis 08/89
ABE D 186/2: Baujahr 09/89 bis 10/91

Ausserdem steht in meinen Briefen jeweils noch was von Nachträgen I-IV

Wenn es einen Country mit der geleichen ABE gibt wie der Golf des Fred-Erstellers gibt, sind die Felgen Eintragungsfrei, stimmt.

Aber nur die Tatsache allein, dass die Felge eine VW ET-Nr. hat macht sie noch nicht eintragungsfrei. Zumal die mit 333 beginnende ET-Nr. ja auch nicht gerade typisch ist für ein Golf II Ersatzteil, die fangen ja bekannterweise mit 191 an.

Allerdings ist ja mit der KBA-Nummer in jedem Fall möglich sie eintragen zu lassen, bzw. sich vorab beim TÜV ein paar Info´s zu holen.

Noch besserw äre natürlich wenn mein Vorredner was passenndes zur Hand hätte, ums sie einfach so zu fahren!
Bearbeitet von deleted, 15.09.13 um 17:27 Uhr
Beitrag 14.09.2013 21:02 Uhr
Sie ist und bleibt eintragungsfrei, da sie ne VW Teilenummer hat und der Country offiziell kein Country sondern einfach ein Golf 2 ist. Der hat keine extra ABE. Aber ich hab auch irgendwo schriftlich, dass sie freigegeben ist für alle Gölfe. Ich such das die Tage mal raus. Inkl der Freigabe für 195/50er Reifen auch auf kleinen Modellen..

Es soltle drauf stehen:

6x15" Et35
Teilenummer 333 071 490
KBA 41338
Beitrag 14.09.2013 17:39 Uhr
Boydster:

Ich danke dir für die Antwort, Uli.

Weil es eben so unterschiedliche Meinungen zu dieser Sache gibt, habe ich hier nachgefragt.

Als Führerschein Neuling, oder überhaupt als gewissenhafter Autofahrer, soll bei meinem Auto alles den Regeln nach entsprechen.


Jetzt mal zum Thema:

Du willst legal eintragen lassen, also führt der erste Weg zum Tüv (alte Bundesländer ) oder zur Dekra (neue Bundesländer!

Du trittst freundlich auf, erklärst das die Felgen vom Golf II Country sind, cleverer Weise hast du dich betreits schlau gemacht über die Achslasten des Country, ich denke das haut hin und du hast bereits was passendes ausgedruckt.

Gut wäre nun irgendein Gutachten zu haben in dem eine felge der gleichen Dimension eingetragen ist, dass erleichtert ihm die arbeit, im prinzip kann er sich aber auich was passendes aus dem PC raussuchen.

Höfflich wie du bist fragst du nun ob du eine Traglastbescheinigung von VW beibringen musst oder ob es ihm reicht wenn die Rad-Reifenkomination die nötige Freigängigkeit zur Achse, Lenkung, Bremse, Karosserie, etc. aufweisst, dass sollte aber alles passen bei deiner Felge.

In den meisten Fällen hast du jetzt schon gewonnen, schlimmstenfalls verlangt er die Traglastbescheinigung von VW, ist aber auch kein Problem die zu bekommen.

Spielt er nicht mit, bist du beim falschen TÜV und er hat einen Kunden verloren, fahr einfach ein Dorf weiter.
Beitrag 14.09.2013 15:44 Uhr
Ich danke dir für die Antwort, Uli.

Weil es eben so unterschiedliche Meinungen zu dieser Sache gibt, habe ich hier nachgefragt.

Als Führerschein Neuling, oder überhaupt als gewissenhafter Autofahrer, soll bei meinem Auto alles den Regeln nach entsprechen.
Beitrag 14.09.2013 13:48 Uhr
Ich würde hier immer erst mal korrekt antworten:

UNBEDINGT EINTRAGEN, denn alles andere ist illegal!!

Was machen den die User die solche Tipps geben wenn ein Fahranfänger, mit Führerschein auf Probe, auf sie hört? Seit ihr euch überhaupt darüber im klaren wie der dann "Die Kacke am dampfen" hat??

Dann könnte ich im Prinzip genauso gut behaupten das man sich einen 16VG60 in einen NZ pflanzen kann OHNE das eintragen zu lassen, ist schl. beides von VW, oder? Klar, ist jetzt weit hergeholt, aber der Richter wird beides gleich bewerten!

Alle Felgen die nicht ab Werk in der ABE standen MÜSSEN eingetragen werden, wenn es legal sein soll und illegal bedeutet ja im Fall der Fälle nur:

FAHREN OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ, da kann man schon mal locker mit 18 Jahren den Grundstein für ein lebenslanges Hartz-IV-Dasein legen!
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