Für den Golf II gibt es lt. Doppel-Wobber zwei verschiedene ABE´s:
ABE D 186/1: Baujahr 08/83 bis 08/89
ABE D 186/2: Baujahr 09/89 bis 10/91
Ausserdem steht in meinen Briefen jeweils noch was von Nachträgen I-IV
Wenn es einen Country mit der geleichen ABE gibt wie der Golf des Fred-Erstellers gibt, sind die Felgen Eintragungsfrei, stimmt.
Aber nur die Tatsache allein, dass die Felge eine VW ET-Nr. hat macht sie noch nicht eintragungsfrei. Zumal die mit 333 beginnende ET-Nr. ja auch nicht gerade typisch ist für ein Golf II Ersatzteil, die fangen ja bekannterweise mit 191 an.
Allerdings ist ja mit der KBA-Nummer in jedem Fall möglich sie eintragen zu lassen, bzw. sich vorab beim TÜV ein paar Info´s zu holen.
Noch besserw äre natürlich wenn mein Vorredner was passenndes zur Hand hätte, ums sie einfach so zu fahren!
Geändert von Sammelaccount (15.09.13 um 17:27 Uhr)