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Getönte Scheinwerfer


Forum » Golf 2 Forum » TÜV Board » Getönte Scheinwerfer
Autor:
Mitteilung:
Name: Stefan
Auto: Golf
1.8 GTI 16V 110KW 150PS
Baujahr:1989
Reg: 26.04.2015
Beiträge: 345


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hey leute mal ne frage,
wie ist das eigentlich bei den frontscheinwerfern, darf man die einfach so tönen zb. mit einer gelben oder schwarzen folie ?
und wie is das bei uns (bin aus Ö)?


TU NICHT WAS DU MAGST     MAG WAS DU TUST
 KG  

showroom
Name: Patrick
Auto: Golf
1.8 GTI KAT 79KW 107PS
Baujahr:1991
Reg: 30.12.2012
Beiträge: 1636

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Name: Stefan
Auto: Golf
1.8 GTI 16V 110KW 150PS
Baujahr:1989
Reg: 26.04.2015
Beiträge: 345


Offline
also kann ich nie damit rum fahren wenn ichs jetzt gelb mache?
konsequenzen wenn doch ?
hab aber schon mal welche mit solchen fahren sehn . . 


TU NICHT WAS DU MAGST     MAG WAS DU TUST
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 W VS 27

showroom
Name: Sebastian
Auto: Golf 2 / 19E
Baujahr:05/1990
Reg: 08.04.2012
Beiträge: 2244

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Leichte Strafe: Mängelkarte
Schwere Strafe: ? Beim TÜV Vorfahren und auseinander genommen werden?

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 KG  

showroom
Name: Patrick
Auto: Golf
1.8 GTI KAT 79KW 107PS
Baujahr:1991
Reg: 30.12.2012
Beiträge: 1636

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Ich habs auch uf den fernscheinwerfern und beim cupra auf den neblern. Wie biscot scho schrieb: kommt drauf an an wen du gerätst. Manchmal sagen se nur, du sollst doch bitte die folie runter mach.


GTI
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Name: Tom
Auto: Golf 2
1.8 66KW 90PS
Baujahr:1991
Reg: 21.11.2012
Beiträge: 1044

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HI,
verändern ist nicht wegen bauartgenehmigung !!
Was bleibt ,originale gelbe suchen ( franzosenteile ) ??
Gelbe orig. Nebelscheinwerfer beim 2 er gehen auch durch den TÜV !!

Name: Stefan
Auto: Golf
1.8 GTI 16V 110KW 150PS
Baujahr:1989
Reg: 26.04.2015
Beiträge: 345


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echt ?
sagen doch alle, was ich in anderen forum so lese das das nicht erlaubt is weil franzosn teile nicht gleich erlaubt sind nur weils am selben auto oben sind ?!? 
muss ich die dann eintragen lassen?
und ich meine ja die hauptscheinwerfer
und nicht die nebler . . 


TU NICHT WAS DU MAGST     MAG WAS DU TUST
 GP BX 10

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Name: Alex
Auto: Golf, Santana, Passat
1.3 40KW 55PS
Baujahr:86, 83, 76
Reg: 09.02.2014
Beiträge: 2402

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Wird halt viel scheiss gepostet im Netz.

1) NSW dürfen auch IMMERNOCH gelb sein.
2) Scheinwerfer aus FR sind immernoch ohne alle zulässig.
3) GRUNDSÄTZLICH darf nix aber auch GARNIX nachträglich an Scheinwerfern verändert werden. Keine Folie, keine Lasur, kein NICHTS. Entweder man findet gelbe oder nicht. Es gibt kein vielleichtm doch, oder...
4) Beleuchtungen kann und DARF der TÜV garnicht abnehmen. Entweder die Leuchte ist "so wie sie ist" geprüft oder es muss eine Abnahme beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe gemacht werden.

1 Benutzer
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