Name Stefan
Beiträge 345
Registriert 26.04.2015
Auto Golf 1.8 GTI 16V 110KW 150PS
Baujahr 1989
hey leute mal ne frage,
wie ist das eigentlich bei den frontscheinwerfern, darf man die einfach so tönen zb. mit einer gelben oder schwarzen folie ?
und wie is das bei uns (bin aus Ö)?
Name Stefan
Beiträge 345
Registriert 26.04.2015
Auto Golf 1.8 GTI 16V 110KW 150PS
Baujahr 1989
also kann ich nie damit rum fahren wenn ichs jetzt gelb mache?
konsequenzen wenn doch ?
hab aber schon mal welche mit solchen fahren sehn . .
Name Sebastian
Beiträge 2244
Registriert 08.04.2012
Auto Golf 2 / 19E
Baujahr 05/1990
W VS 27
Leichte Strafe: Mängelkarte
Schwere Strafe: ? Beim TÜV Vorfahren und auseinander genommen werden?
Name Patrick
Beiträge 1636
Registriert 30.12.2012
Auto Golf 1.8 GTI KAT 79KW 107PS
Baujahr 1991
KG
Ich habs auch uf den fernscheinwerfern und beim cupra auf den neblern. Wie biscot scho schrieb: kommt drauf an an wen du gerätst. Manchmal sagen se nur, du sollst doch bitte die folie runter mach.
Name Tom
Beiträge 1044
Registriert 21.11.2012
Auto Golf 2 1.8 66KW 90PS
Baujahr 1991
HI,
verändern ist nicht wegen bauartgenehmigung !!
Was bleibt ,originale gelbe suchen ( franzosenteile ) ??
Gelbe orig. Nebelscheinwerfer beim 2 er gehen auch durch den TÜV !!
Name Stefan
Beiträge 345
Registriert 26.04.2015
Auto Golf 1.8 GTI 16V 110KW 150PS
Baujahr 1989
echt ?
sagen doch alle, was ich in anderen forum so lese das das nicht erlaubt is weil franzosn teile nicht gleich erlaubt sind nur weils am selben auto oben sind ?!?
muss ich die dann eintragen lassen?
und ich meine ja die hauptscheinwerfer
und nicht die nebler . .
Name Alex
Beiträge 2402
Registriert 09.02.2014
Auto Golf, Santana, Passat 1.3 40KW 55PS
Baujahr 86, 83, 76
GP BX 10
Wird halt viel scheiss gepostet im Netz.
1) NSW dürfen auch IMMERNOCH gelb sein.
2) Scheinwerfer aus FR sind immernoch ohne alle zulässig.
3) GRUNDSÄTZLICH darf nix aber auch GARNIX nachträglich an Scheinwerfern verändert werden. Keine Folie, keine Lasur, kein NICHTS. Entweder man findet gelbe oder nicht. Es gibt kein vielleichtm doch, oder...
4) Beleuchtungen kann und DARF der TÜV garnicht abnehmen. Entweder die Leuchte ist "so wie sie ist" geprüft oder es muss eine Abnahme beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe gemacht werden.
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