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Diskussion

Getönte Scheinwerfer

TÜV Board

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Beitrag 01.03.2016 15:29 Uhr
hey leute mal ne frage,
wie ist das eigentlich bei den frontscheinwerfern, darf man die einfach so tönen zb. mit einer gelben oder schwarzen folie ?
und wie is das bei uns (bin aus Ö)?

TU NICHT WAS DU MAGST     MAG WAS DU TUST
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GOLF2_Dritter Forenpost
Beitrag 01.03.2016 19:11 Uhr
wink

GTI
Beitrag 01.03.2016 19:34 Uhr
also kann ich nie damit rum fahren wenn ichs jetzt gelb mache?
konsequenzen wenn doch ?
hab aber schon mal welche mit solchen fahren sehn . . 

TU NICHT WAS DU MAGST     MAG WAS DU TUST
Beitrag 01.03.2016 20:19 Uhr
Ich habs auch uf den fernscheinwerfern und beim cupra auf den neblern. Wie biscot scho schrieb: kommt drauf an an wen du gerätst. Manchmal sagen se nur, du sollst doch bitte die folie runter mach.
Beitrag 04.03.2016 22:29 Uhr
HI,
verändern ist nicht wegen bauartgenehmigung !!
Was bleibt ,originale gelbe suchen ( franzosenteile ) ??
Gelbe orig. Nebelscheinwerfer beim 2 er gehen auch durch den TÜV !!
Beitrag 05.03.2016 08:02 Uhr
echt ?
sagen doch alle, was ich in anderen forum so lese das das nicht erlaubt is weil franzosn teile nicht gleich erlaubt sind nur weils am selben auto oben sind ?!? 
muss ich die dann eintragen lassen?
und ich meine ja die hauptscheinwerfer
und nicht die nebler . . 

TU NICHT WAS DU MAGST     MAG WAS DU TUST
Beitrag 06.03.2016 21:18 Uhr
Wird halt viel scheiss gepostet im Netz.

1) NSW dürfen auch IMMERNOCH gelb sein.
2) Scheinwerfer aus FR sind immernoch ohne alle zulässig.
3) GRUNDSÄTZLICH darf nix aber auch GARNIX nachträglich an Scheinwerfern verändert werden. Keine Folie, keine Lasur, kein NICHTS. Entweder man findet gelbe oder nicht. Es gibt kein vielleichtm doch, oder...
4) Beleuchtungen kann und DARF der TÜV garnicht abnehmen. Entweder die Leuchte ist "so wie sie ist" geprüft oder es muss eine Abnahme beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe gemacht werden.

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