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Diskussion

AVID Wheels (Replica/Nachbauten)

Auto-Talk

Beitrag 25.02.2014 08:44 Uhr
88er_Typ19:


Macht man einzelstücke ist es eh irrelevant...

Einzelstücke als Fahrzeug oder Einzelstücke als Felgen? wink

Ich hatte mal beruflich mit einem "Custom" Mopedbauer zu tun. Der hatte auch Felgen "zum selber designen" im Programm. Sprich Kunde kommt, sagt "ich will so eine Felge" und dann wurde die passend gefräst. Natürlich MIT Tüv Gutachten. Ebenso gibts bei ähhhh Powertec glaub das selbe für Autos. Ist halt ein heiden Aufwand....aber MIT TÜV Segen geht das durchaus.
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GOLF2_Dritter Forenpost
Beitrag 24.02.2014 19:17 Uhr
Ich wollte nur darauf hinaus, dass nicht der HErsteller, sondcern der antragsteller diese Pflichten zu erfüllen hat.

Macht man einzelstücke ist es eh irrelevant...
Beitrag 24.02.2014 08:05 Uhr
88er_Typ19:

Das Problem hierbei ist aber auch wieder, dass nahezu alle Felgen iN china prduziert werden, wo es dies garnet gibt...

Es gilt lediglich für den der Gutachten erstellt, dass dieser nach QM Dingsbums Zertifiziert ist. Eintragen kannst alles wenn en Teilegutachten dabei ist, dass Festigkeit für den Reifenquerschnitt beeinhaltet und bei Alus noch den Salzwassertest besteht.

Es spielt aber keinerlei Rolle ob "sowas existiert" den der Auftraggeber des Gutachten BÜRGT dafür. Ob oder WIE dieser das kontrolliert steht erstmal auf einem anderen Blatt Papier. Im Zweifelsfalle haftet er dafür. Das is genauso wen mein Chef für Sicherheitsrelavante Geschichten seine UNterschrift abgiebt das die Anlage geprüft wurde und alle gesetzlichen Sicherheitsvorschriften eingehalten sind. Ob das der Fall ist das is meinem Chef sien Problem.

Wen du als externer in eine Firma gehst musst du fast AUSNAHMSLOS IMMER eine Sicherheitsunterweisung haben das du dich nicht verletzt. In wieweit du das einhällst ist erstmal Nebensache. BZW steht auf nem anderen Blatt Papier. Da musst netmal nach China gehen. Da reicht Deutschland schon wink
Beitrag 23.02.2014 14:05 Uhr
Das Problem hierbei ist aber auch wieder, dass nahezu alle Felgen iN china prduziert werden, wo es dies garnet gibt...

Es gilt lediglich für den der Gutachten erstellt, dass dieser nach QM Dingsbums Zertifiziert ist. Eintragen kannst alles wenn en Teilegutachten dabei ist, dass Festigkeit für den Reifenquerschnitt beeinhaltet und bei Alus noch den Salzwassertest besteht.
Beitrag 17.02.2014 12:56 Uhr
Nochmals....Das eintragen mittels Festigkeitsnachweis/Materialgutachten ist nichtmehr möglich weil der QM Nachweis fehlt.

Genauer gesagt: Ein Festigkeitsnachweis ist eine MOMENTAUFNAHME. Sprich es kann einem keiner garantieren das die Qualität und somit auch die Stabilität der Felge in der Serienproduktion gewährleistet ist. Bei einem Teilegutachten und/oder einer ABE ist das der Fall. Somit kann und DARF man Felgen OHNE Teilegutachten/ABE nicht(mehr) eintragen. Ob das nun sinnvoll ist oder nicht, oder früher anders gemacht wurde steht mal auf einem ganz anderen Blatt.

Das hat mich Nachbauten nix zu tun. Es gibt jede Menge Nachbauten mit Zulassung. ASA AR1, Lenso BSX, Lenso 9. Nachbauten ohne Zulassung gabs schon in den 90ern, so isses nun auch net.
Beitrag 17.02.2014 12:15 Uhr
also bei unserem tüv menschen geht nix mehr mit nur einem festigkeitsgutachten. wir brauchen ein gutachten das es auf einem auto drauf passt. marke egal....
ein beispiel bei uns
wir haben ein golf 3 cabrio was schmidt th line drauf gemacht hat. mit einem gutachten von nem bmw. hat sich zusätzlich eine reifenfreigabe vom reifenhersteller die er drauf hat besorgt und eingetragen.
oder
kumpel mit ner toyota celica. felgen gekauft wo audi a3 im gutachten drin stand. auch reifenfreigabe vom reifenhersteller noch besorgt für sein auto und wurde eingetragen.
und der tüv mensch ist eigentlich schon sehr legal unterwegs wo wir hin fahren. trägt also kein scheiss ein.....

aber gerade wegen den nachbauten ist das glaube auch so jetzt das die einen beweiss haben wollen das die felgen auf ein auto drauf passen bzw funktionieren. da die nachbauten echt oft einfach billigproduktion sind.... zum drauf stellen schön.... aber mehr auch nicht....
Beitrag 17.02.2014 08:20 Uhr
club-35:

Von ner Felge Bj. 88 gibt´s kein ISO QM Zeug´s oder sowas.
Da gibt´s meist ein altes Gutachten , leider nicht immer.

Das is ein Problem...Darum sind gewisse Gutachten auch "zurückgezogen" worden. Z.B. Evo Gewindefahrwerk. Oder das beste Beispiel: die KN Luftfilter. Bei denen wurden dann sofort aber das passende "neue" Gutachten nachgeschoben.
Beitrag 17.02.2014 00:06 Uhr
HI,

da muß ich etwas widersprechen.
Bei US Felgen wurde damals die TRagfähigkeit genommen, da jeder US Hersteller eine Produkthaftung abgibt.
Hersteller haftet für seine Angabe, so hab ich das damals verstanden.
In Amiland gibt´s sonst gleich ne fette KLage.

Ein Gutachten besteht ja immer aus mehreren Teilen.
Beschreibung, Festigkeit , Anbau.
In jeder ABE oder Jedem Felgengutachten ist auch immer die Festigkeit beschrieben.
Ist dein Fzg. im Anbauteil nicht drin wird´s ne Einzelabnahme !!
Das mit QM meinste wohl den ISO 900.. irgendwas Mist mit Serien bla bla oder so ähnlich.
Mag für die neueren sachen gelten, hab aber selber nur alte bis uralte Teile verbaut.
Von ner Felge Bj. 88 gibt´s kein ISO QM Zeug´s oder sowas.
Da gibt´s meist ein altes Gutachten , leider nicht immer.
Selber fahr ich 17 Zoll Touareg Felge auf Golf 2.
Meine Holde auf ihrem A1 ne 17 Zoll OZ Bj. 2000 ( von nem A3 ) im Winter und 18er vom Touareg im Sommer.
Bei der Touareg Felge auf dem Golf is eingegossen Traglast 887kg.
War zwar alles Einzelabnahme , klar, aber ich bin da immer gut vorbereitet,
Schreibe alle Daten vorher genau auf, nehme Vergleichsgutachten mit.
Berechne  vorher die Differenzen in den Abrollumfängen , Spurverbreiterungen ( die berühmten 2 % )usw.
Wer da neu anfängt sollte vielleicht zu nem Tuner fahren und mit dem abklären was machbar ist.
Bei uns hier ist z.B. Rieger Kerscher fast um die Ecke.

club-35
Beitrag 16.02.2014 20:59 Uhr
club-35:

HI,
früher war das leichter mit eintragen.
da reichte ne Tragfähigkeitsangabe in der Felge und erledigt.
Geht heute nicht mehr, wegen Dienstanweisung ......
Ohne Festigkeitsgutachten vom TÜV oder dergleichen nicht mehr eintragbar.

Naja das war "früher" auch schon nicht sooooo einfach und man brauchte schon einen doofen oder bestechlichen Prüfer. Wen ich dir mit nem Edding "hällt 1000kg, isch schwöre" dann is das auch net anders wie eine eingegossene Traglast. Das is ja eben das Problem. Eingiessen kann man viel.

Und selbst MIT Festigkeitsnachweis geht nix. Warum? Weil beim Festigkeitsnachweis das QM Zertifikat fehlt. Somit seit 2008 nichtmehr eintragbar. Und ja es hat sich noch nicht bis zur letzten Buden durchgesprochen. wink
Auch der Chrom hatte nach 5-6 Jahren nur ein paar kleine Pickel.



Stimmt. Verchromen können die Amis.
Beitrag 16.02.2014 20:34 Uhr
HI,
früher war das leichter mit eintragen.
da reichte ne Tragfähigkeitsangabe in der Felge und erledigt.
Geht heute nicht mehr, wegen Dienstanweisung ......
Ohne Festigkeitsgutachten vom TÜV oder dergleichen nicht mehr eintragbar.
Und schlecht waren die US Felgen in der Regel nicht.
Habe selber 17 Zoll Ferretti mit 185/35.17 auf Lupo jahrelang gefahren.
Und der Reifen leitet jeden Stoß direkt weiter.
Auch der Chrom hatte nach 5-6 Jahren nur ein paar kleine Pickel.
Was matürlich nicht funktionierte waren 28 30 Zoll Felgen auf Hummer mit Gummiband drumrum.
Da sind die Reifen schnell verreckt, und dadurch dann auch die Felgen

Die erste Felge gibt´s glaub ich bei limited-wheels.de

Angehängte Grafiken:
Bild 18281_530112cfa3081.jpg
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