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Diskussion

KFZ Restauration ohne gesellen /Meisterbrief

Off Topic

Beitrag 24.02.2013 19:37 Uhr
Hallo zusammen


Ich habe mal ne Frage:

Es geht um Restaurationen von Altfahrzeugen.

Ich möchte mich gerne Anfang nächsten Jahres Selbständig machen. Und zwar möchte ich eine Galvanik mit Zink , kupfer, nickel , Chrom machen.

Nebenbei würde sich das anbieten Fahrzeuge zu restaurieren da mich ja nur noch teile und Lack was kostet . Grundarbeiten wie verzinken und co könnte ich dan selber machen.


Darf ich das den überhaupt ohne einen Facharbeiter Brief im KFZ bereich ? Also offiziell angemeldet. ????

Im Internet finde ich darüber nichts ... Nur über normale KFZ Werkstätten 

LG Chris

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Fehlende Leistung ist nur durch Wahnsinn zu ersetzen !
Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Japan sind tongue
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GOLF2_Dritter Forenpost
Beitrag 24.02.2013 19:44 Uhr
hi


frag doch einfach bei der zuständigen innung oder handwerkskammer nach

fragen kostet nichts so würde ich es machen
Beitrag 24.02.2013 19:47 Uhr
das wäre jetzt mein letzter weg gewesen weil ich dort wieder vom einen zum anderen umgeleitet werde und am ende doch keiner was weiß 'grin Die spielen doch immer so gern Beamtenmikado , wer sich zuerst bewegt hat verloren tongue

aber trotzdem danke für den Tipp



LG Chris

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Beitrag 24.02.2013 19:50 Uhr
Richtig frag einfach bei der HWK (Handwerkskammer) nach, kostet nichts und die können dir das genau sagen.

Sag bescheid wenn du dich dann Verwirklicht hast wink dann können wir beim FT 2014 bei dir ja mal ne Betriebsführung machen grin

Schöne Grüße aus Paderborn

Was rast denn so spät noch durch Nacht und Wind?

Ein GTI mein liebes Kind
Beitrag 24.02.2013 19:55 Uhr
hehehehe EINTRITT 10 / Person grin

SPAß

Werde mich dan bei der HWK mal schlau machen. also doch mit 4 Leuten telen wovon dann der 5te dich nicht zurück ruft ....... tongue

LG Chris

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Beitrag 24.02.2013 19:58 Uhr
Also bei uns in der HWK sind die eigentlich alle ganz nett.
Und meistens Verbinden die dich auch gleich mit dem Richtigen...nicht wie beim Straßenverkehrsamt grin...die spielen da wirklich Beamtenmikado grin

Schöne Grüße aus Paderborn

Was rast denn so spät noch durch Nacht und Wind?

Ein GTI mein liebes Kind
Beitrag 24.02.2013 20:00 Uhr
du must dich so rüberbringen das sie dich zurückrufen cool
Beitrag 24.02.2013 20:11 Uhr
Das ist alles Grenzwertig. Wir bauen Neufahrzeuge um zu Expeditionsfahrzeugen und ich bin der einzige der was mit Kfz zu tun hat als KArosseriebeu Geselle. Alle anderen sind Schreiner.

Das Problem ist du darfst Teile einzeln Restaurieren aber keine gesamten Fahrzeuge. Denn das montieren von Sicherheitsrelevanten Teilen (Fahrwerk Bremse etc) verlangt den Meister.

Laut EU gibt es je keine MEisterregelung mehr... Aber das durchboxen ist langwierig und teuer. Ich wollte es auch alles in der Richtung mal machen und habs dann sein lassen. Viele kleine Betriebe machen es einfach so und haben was anderes in der Gewerbeanmeldung stehen.

Ich weiß dass es in BW und Bayern nicht legal geht. Denn da hab ih schon nachgefragt ...

Auf der anderen Seite: Hast du denn die Ausrüstung um eine Restauration anzubeieten?

Restauration heißt, Fahrzeuge in einen Neuzustand zu versetzen, Bleche fachgerecht zu ersetzen, Technik zu überholen und alles wieder zu montieren. Alles andere sind Reparaturen...
Bearbeitet von deleted, 24.02.13 um 20:13 Uhr
Beitrag 24.02.2013 22:14 Uhr
Die Ausübung folgender Gewerbe ist auch nach der Änderung der Handwerksordnung an einen Meisterbrief gebunden (Anlage A HwO):


  1. Maurer und Betonbauer
  2. Ofen- und Luftheizungsbauer
  3. Zimmerer
  4. Dachdecker
  5. Straßenbauer
  6. Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer
  7. Brunnenbauer
  8. Steinmetzen und Steinbildhauer
  9. Stukkateure
  10. Maler und Lackierer
  11. Gerüstbauer
  12. Schornsteinfeger *)
  13. Metallbauer
  14. Chirurgiemechaniker
  15. Karosserie- und Fahrzeugbauer
  16. Feinmechaniker
  17. Zweiradmechaniker
  18. Kälteanlagenbauer
  19. Informationstechniker
  20. Kraftfahrzeugtechniker
  21. Landmaschinenmechaniker
  22. Büchsenmacher
  23. Klempner
  24. Installateur und Heizungsbauer
  25. Elektrotechniker
  26. Elektromaschinenbauer
  27. Tischler
  28. Boots- und Schiffbauer
  29. Seiler
  30. Bäcker
  31. Konditoren
  32. Fleischer
  33. Augenoptiker *)
  34. Hörgeräteakustiker *)
  35. Orthopädietechniker *)
  36. Orthopädieschuhmacher *)
  37. Zahntechniker *)
  38. Friseure
  39. Glaser
  40. Glasbläser und Glasapparatebauer
  41. Vulkaniseure und Reifenmechaniker


*) Außer in diesen sechs Berufen können sich erfahrene Gesellen auch in den zulassungspflichtigen Handwerken selbständig machen, wenn sie sechs Jahre praktische Tätigkeit in dem Handwerk vorweisen können, davon vier Jahre in leitender Position.
Bearbeitet von Golf II Men, 24.02.13 um 22:17 Uhr
Beitrag 24.02.2013 22:15 Uhr
Folgende Gewerbe können künftig auch ohne einen Meisterbrief ausgeübt werden (Anlage B HwO):


  1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger **)
  2. Betonstein- und Terrazzohersteller **)
  3. Estrichleger **)
  4. Behälter- und Apparatebauer
  5. Uhrmacher
  6. Graveure
  7. Metallbildner
  8. Galvaniseure
  9. Metall- und Glockengießer
  10. Schneidwerkzeugmechaniker
  11. Gold- und Silberschmiede
  12. Parkettleger
  13. Rolladen- und Jalousiebauer
  14. Modellbauer
  15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
  16. Holzbildhauer
  17. Böttcher
  18. Korbmacher
  19. Damen- und Herrenschneider
  20. Sticker
  21. Modisten
  22. Weber
  23. Segelmacher
  24. Kürschner
  25. Schuhmacher
  26. Sattler und Feintäschner
  27. Raumausstatter
  28. Müller
  29. Brauer und Mälzer
  30. Weinküfer
  31. Textilreiniger
  32. Wachszieher
  33. Gebäudereiniger
  34. Glasveredler
  35. Feinoptiker
  36. Glas- und Porzellanmaler
  37. Edelsteinschleifer und -graveure
  38. Fotografen
  39. Buchbinder
  40. Buchdrucker: Schriftsetzer: Drucker
  41. Siebdrucker
  42. Flexografen
  43. Keramiker
  44. Orgel- und Harmoniumbauer
  45. Klavier- und Cembalobauer
  46. Handzuginstrumentenmacher
  47. Geigenbauer
  48. Bogenmacher
  49. Metallblasinstrumentenmacher
  50. Holzblasinstrumentenmacher
  51. Zupfinstrumentenmacher
  52. Vergolder
  53. Schilder- und Lichtreklamehersteller

**) Laut einer Pressemitteilung vom 20.3.2004 des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes soll die HwO-Novelle in Teilen verfassungswidrig sein. Demnach verstößt die Einordnung der Handwerke des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers, des Estrichlegers und des Betonstein- und Terrazzoherstellers  in die Anlage B zur HwO gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs.1 GG.
Bearbeitet von Golf II Men, 24.02.13 um 22:16 Uhr
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